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Ulm News, 03.12.2014 16:55

3. Dezember 2014 von Ralf Grimminger
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Ernüchterndes Ergebnis: Jugendliche kommen in der Ulmer Innenstadt leicht an Alkohol


Jugendschutzkontrollen in der Innenstadt und auf dem Ulmer  Weihnachtsmarkt zeigen, wie leicht es Jugendlichen gemacht wird, an  Alkohol zu kommen. Die Bürgerdienste der Stadt Ulm haben daher erneut in Zusammenarbeit  mit der Polizei in der Ulmer Innenstadt und auf dem Weihnachtsmarkt  Testkäufe durchgeführt, um die Einhaltung der jugendschutzrechtlichen  Bestimmungen zu überprüfen. Das Ergebnis: Durchwachsen. 

Jugendliche  bekommen ohne große Schwierigkeiten Waren und Dienstleistungen, die  für sie eigentlich noch tabu sind. Erstmals wurden im Rahmen der Jugendschutzkontrollen auch  Sonnenstudios von Mitarbeitern der städtischen Gewerbeaufsicht  aufgesucht, denn die Benutzung von Bräunungsgeräten ist Jugendlichen  unter 18 Jahren aufgrund ihrer empfindlicheren Haut nicht erlaubt.  Daneben waren wie in den vergangenen Jahren mehrere Kioske und  Supermärkte in der Innenstadt sowie sieben Stände auf dem Ulmer  Weihnachtsmarkt Ziel der Testkäufe. An vier Weihnachtsmarktständen wurden der 16-jährigen Testkäuferin  jeweils problemlos branntweinhaltiger Glühwein bzw. eine Flasche  Whisky verkauft. Zwar wurde einmal nach dem Ausweis gefragt, dieser  dann aber nicht wirklich kontrolliert, berichtet Dorothea Beine von den  Bürgerdiensten der Stadt Ulm. Erfreulich sei, dass an drei anderen  Ständen dagegen nach dem Ausweis gefragt, das Alter der Testkäuferin  kontrolliert und danach ein Verkauf abgelehnt wurde. Das Ergebnis der Testkäufe von Tabak und die Kontrolle der  Sonnenstudios hingegen waren ernüchternd: In zwei von vier Fällen  wurden der minderjährigen Testperson Zigaretten verkauft und in allen  drei Sonnenstudios wurde ihr die Nutzung der Geräte gewährt - ohne  überhaupt nach dem Alter zu fragen. Insgesamt hielten sich nur sechs der 18 kontrollierten Verkaufsstellen  und Sonnenstudios genau an die Vorschriften. Gegen die Händler bzw.  deren Angestellte werden Bußgeldverfahren zwischen 100 und 500 Euro  eingeleitet. Die Reihe der Jugendschutzkontrollen soll weiter fortgesetzt  werden, um das Personal entsprechend zu sensibilisieren, teilen die  Bürgerdienste mit.



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