Ulm News, 31.03.2014 23:36
Landgericht Ulm gibt Scala-Sparern der Sparkasse vorerst recht
Niederlage für die Sparkasse Ulm: Das Langericht Ulm hält die einseitige Kündigung der gut verzinsten Scala-Verträge für zweifelhaft. Entschieden ist aber noch nichts. Im Juli wird vor Gericht weiterverhandelt. Nach Ansicht des Gerichts darf die Sparkasse die Veträge nicht einseitig kündigen.
Das Verfahren fand am Montag vor dem Landgericht Ulm statt. Da das Vorgehen der Sparkasse in den vergangenen Monaten von nahezu allen besseren TV-Magazinen und Talkshows besprochen und von vielen Zeitungen beschrieben wurden, war das Medienaufgebot bei Verhandlungsbeginn groß. Die Sparkasse Ulm bringt die Münsterstadt groß in die nationalen Medien. Zur Verhandlung war es gekommen, weil die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Sparkasse Ulm im Auftrag von 15 Scala-Sparern geklagt hatte. Die Verbraucherschützer sind sich sicher, dass die Sparkasse die Scala-Verträge von tausenden Kunden nicht einfach kündigen darf, nur weil der Sparkasse nun die Bedingungen zu ungünstig sind. Die Sparkasse argumentiert, dass die zwischen 1993 und 2005 geschlossenen Verträge zu hohe Zinsen garantieren. So hohe Zinsen, dass das Geldinstitut in finanzielle Schieflage kommen könnte. Die Verbraucherzentrale sieht sich nach dem Urteil in seiner Auffassung bestätigt, die Sparkasse Ulm spricht von einer nach wie vor komplexen Fragestellung. Das Landgericht warf der früheren Sparkassenführung vor, sie habe sich verkalkuliert und verrechnet.
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