Ulm News, 04.02.2014 12:59
Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis informierte über Betreuungsrecht und Vorsorgemöglichkeiten


Beschreibung: „Betreuer sollen Menschen ein Stück weit begleiten, sind aber keine Sozialarbeiter“: Willi Bodenmiller vom Betreuungsverein, die Gesundheitspolitikerin Hilde Mattheis und Evi Ott vom Arbeitskreis Berufsbetreuer erläuterten in Erbach

„Es ist wichtig, sich mit diesen ernsten Themen zwischen Leben und Tod auseinanderzusetzen, wenn man es noch nicht braucht“, erklärte die Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis zu ihrem Informationsabend „Wenn ich mal nicht mehr kann: Richtig vorsorgen mit dem Betreuungsrecht“, zu dem am gestrigen Montag knapp 50 Interessierte ins Gasthaus Hirsch nach Erbach-Dellmensingen kamen. Gemeinsam mit der Rechtsanwältin Evi Ott vom Arbeitskreis Berufsbetreuer und Willi Bodenmiller vom Betreuungsverein schilderte sie die Aufgaben von ehrenamtlichen und Berufsbetreuern.
„Betreuer sind Sachwalter und keine Sozialarbeiter“, räumte Berufsbetreuer Peter Welsch ein weitverbreitetes Missverständnis aus dem Weg. Durchschnittlich 4,5 Stunden könnten im Monat abgerechnet werden, „um ein Leben zu organisieren“. Nötig sei oft mehr als das Doppelte an Zeit, betonte er den erforderlichen Einsatz. Je nach Bedarf umfasse die Betreuung „den Verwaltungskram“ in finanziellen Angele-genheiten, bei der Gesundheitssorge, dem Aufenthalt und Wohnungsangelegenhei-ten sowie das Öffnen der Post, schilderte Berufsbetreuerin Ott ihre Pflichten. Dabei seien in erster Linie Wohl und Wille des Betreuten zu beachten. Das Betreuungsgericht beauftrage Betreuer und Notariate kontrollierten sie durch einen jährlich erforderlichen Rechenschaftsbericht. „Betreuer werden besser kon-trolliert als Verwandte, die eine Vollmacht haben“, betonte Ott. Ehrenamtliche Be-treuer werden vom Betreuungsverein gewonnen und unterstützt, schilderte Boden-miller seine Aufgaben. Etwa 80 von 100 Mitglieder führten zwischen zwei und neun Betreuungen. Außerdem berate der Verein über Vorsorgevollmachten, „die Betreuungen ersetzen sollen“. Hier könnten Menschen vorsorgen, in dem sie gewünschten Personen Vollmacht über einzelne oder alle Aufgabenbereiche geben. Seite 2 „Aus den praktischen Erfahrungen der Betreuer ist deutlich geworden, dass einige Dinge nicht geregelt wurden. Hier müssen wir als Gesetzgeber noch einmal nachschärfen“, will Mattheis die Zugangsvoraussetzungen zum Berufsbetreuer klarer festlegen. Weitere Informationsabende zum Betreuungsrecht finden am 5. Februar in Dietenheim-Regglisweiler (18:30 Uhr im Gasthof Drei Mohren) und am 24. Februar in Ehingen (19 Uhr in der Brauerei Schwert) statt. Anmeldung ist unter 0731 6026771 oder hilde.mattheis@wk.bundestag.de möglich.







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