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Ulm News, 03.03.2010 10:36

3. March 2010 von Thomas Kießling
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Hilde Mattheis: Vorratsdatenspeicherung auch politisch falsch


„Die Vorratsdatenspeicherung war leider nicht nur politisch falsch, sie ist jetzt auch verfassungswidrig. SDo kommentiert die Ulmer SPD-Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung. 

Die Ulmer SPD-Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis begrüßt das gestern ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Speicherung von Telekommunikationsdaten.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt eindeutig fest: Daten dürfen nicht auf Vorrat gespeichert werden. Das Urteil zeigt, das Gesetz der großen Koalition war nicht richtig. Die Telekommunikationsanbieter sind aufgefordert, alle bisher gespeicherten Daten und Kommunikationsvorgänge sofort und ohne Zeitverzug endgültig zu löschen.
Mit dem Urteil haben die Richter der Politik eine klare Absage erteilt, alle Bürger pauschal als potenzielle Straftäter abzustempeln. Die Vorratsdatenspeicherung greift erheblich und unverhältnismäßig in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger ein. Nach dem Urteil muss sich die Bundesregierung auch für die Abschaffung der EU-Richtlinie einsetzen, die Grundlage der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist. Auch eine Evaluation anderer Überwachungsgesetze auf ihre Verhältnismäßigkeit ist notwendig.



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