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Ulm News, 27.11.2012 12:13

27. November 2012 von Thomas Kießling
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Ladung nicht gut verstaut


 Zu locker nahm ein Lastwagenfahrer in Ulm seine Pflicht, die Ladung sicher zu verstauen. Deshalb zog ihn die Ulmer Polizei aus dem Verkehr. Der Mann wird angezeigt und bekommt einen Punkt in Flensburg.

Gegen Mittag fiel das Baufahrzeug in der Neuen Straße einer Streife des Polizeireviers Ulm-Mitte auf. Ohne jegliche Sicherung lagen auf der Ladefläche Schaufeln, Helme und anderes Material. Weil all das beim Bremsen, in Kurven oder bei einem Unfall schnell zum gefährlichen Geschoß wird, muss es fest gesichert werden. Das hatte der 53-Jährige komplett versäumt und musste es nachholen. Zudem erwartet ihn ein Bußgeldverfahren. Gut zu wissen: Ladungssicherung ist nicht für gewerbliche Transporte wichtig, sondern auch im privaten Fahrzeug. Zum Beispiel, wenn der Vierbeiner mitdarf. Oft geschieht das leider völlig ungesichert, auf dem Beifahrersitz oder auf der Rücksitzbank – genauso wie mit Getränkekisten und sonstigen Einkäufen. Wer denkt schon daran, dass bei einem Zusammenstoß mit 50 km/h ein ungesicherter Dackel mit einem Aufprallgewicht von 300 Kilogramm nach vorne schießt, und bei einem Zusammenstoß mit 70 km/h ein ungesicherter Schäferhund mit stolzen 1600 Kilogramm Aufprallgewicht einschlägt? Wer weiß schon, dass hierbei eine einzelne ungesicherte Sprudelflasche mit 64 kg Aufprallgewicht einer Handgranate gleich zersplittert? Allein eine einzelne hüllenlose CD zerschneidet mit 10 kg „Kampfkraft“ einen Körper wie eine Axt – eine Horrorvorstellung, aber leider allzu oft Realität! Daher ist die sichere Befestigung zum Schutz aller Insassen notwendig. Tollkühne Fahrer“ und „fliegende Kisten“ – wenn Kisten und Pakete, lose gestapelt im Kleintransporter von Haus zu Haus zugestellt werden, kommen sie selten unbeschädigt ans Ziel. Schließlich wirken beim Beschleunigen, Bremsen oder in der Kurven Kräfte, die meist unterschätzt werden. Nur richtiges Beladen und richtiges Verzurren kann diesen Fliehkräften entgegenwirken. Der Fahrer ist laut Straßenverkehrsordnung auch dann zur Kontrolle der Ladungssicherung verpflichtet, wenn ein anderer das Fahrzeug beladen hat. Notfalls muss er die Fahrt ablehnen! Im gewerblichen Bereich können nicht nur Fahrer und Halter, sondern auch Disponenten, Versandleiter, Verladeperson oder Gefahrgutbeauftragte mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden.



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