Ulm News, 28.08.2012 00:00
Handwerkskammer hofft auf Abwrackprämien für alte Heizkessel
Für Maßnahmen rund ums Energiesparen und den Einsatz erneuerbarer Energien winken zurzeit attraktive Zuschüsse und Darlehen zu Traumkonditionen. Wer als Altbaubesitzer seine Heizkostenabrechnung künftig mit einem Lächeln dem Briefkasten entnehmen will, sollte jetzt zugreifen und in die energetische Sanierung von Gebäudehülle und Anlagentechnik investieren.
Die vom Bundesumweltministerium aktuell diskutierte Abwrackprämie für alte Öl- und Gasheizungen begrüßt die Handwerkskammer Region Stuttgart ausdrücklich. "Wenn die Energiewende gelingen soll, muss sie in den Häusern und Kellern Einzug halten“, sagt Claus Munkwitz, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer. Gezielte finanzielle Anreize seien angesichts des Modernisierungsstaus bei den Heizungsanlagen in vielen Privathaushalten das richtige Signal. "Das Handwerk steht schon längst in den Startlöchern“, betont Munkwitz. Das Gerangel um die steuerliche Abschreibung auf energetische Sanierungsmaßnahmen habe gezeigt, wie verunsichert Kunden auf Verzögerungen und einen unklaren Kurs der Förderpolitik reagierten. Der erste Schritt: geförderte Energieberatung Zur Aufnahme des Ist-Zustandes und zum Festlegen sinnvoller Sanierungsmaßnahmen sollte der erste Schritt in der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden immer die Inanspruchnahme qualifizierter Energieberatung vor Ort am Objekt sein. Hier können Hausbesitzer bereits zum ersten Mal von Förderangeboten profitieren. Für die Energieberatung am Objekt ist der vom baden-württembergischen Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und dem baden-württembergischen Handwerk geförderte „EnergieSparCheck“ eine gute Wahl. Beim „Energie-Spar-Check“ werden Energieberatungen für Wohngebäude bis acht Wohneinheiten in Baden-Württemberg gefördert. Der Eigenanteil des Auftraggebers beträgt für die erste Wohneinheit 100 Euro und für jede weitere Wohneinheit 25 Euro. Die restlichen Kosten tragen das baden-württembergische Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und das baden-württembergische Handwerk. Zuschüsse und Darlehen zu Traumkonditionen Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst im Programm „Energieeffizient Sanieren“ (Programmnummer 430) die Sanierung von Bestandsgebäuden mit bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten, maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit. Je besser der durch die Sanierung erreichte Standard ist, desto höher ist die Förderung. Die Bandbreite der Förderung reicht von 7,5 Prozent der Sanierungskosten (maximal 3.750 Euro pro Wohneinheit) für Einzelmaßnahmen über 12,5 Prozent (maximal 9.375 Euro pro Wohneinheit) bei Erreichen von Neubauniveau (so genanntes "KfW-Effizienzhaus 100“) bis hin zu 20 Prozent (maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit) bei Einhalten der Anforderungen für das "KfW-Effizienzhaus 55“. Wer die energetische Sanierung nicht aus einem prall gefüllten Sparstrumpf finanzieren kann, hat die Möglichkeit, Darlehen zu Traumkonditionen in Anspruch zu nehmen. Die ohnehin schon günstigen Angebote aus der Darlehensvariante des Programms "Energieeffizienz Sanieren“ der KfW werden seit kurzem von der L-Bank für den Endkreditnehmer noch weiter zinsverbilligt. Im Programm "Energieeffizienzfinanzierung – Sanieren“ der L-Bank werden derzeit Darlehen mit einem Effektivzinssatz von 0,75 Prozent bei 100 Prozent Auszahlung, 10 bis 30 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung angeboten. Sich im Förderdschungel rund um die energetische Sanierung und den Einsatz erneuerbarer Energien zurechtzufinden, ist nicht ganz leicht. Es ist jedoch ratsam, sich im Vorfeld einer Maßnahme genau zu informieren. Für die unterschiedlichsten Vorhaben wie z. B. die energetische Sanierung denkmalgeschützter Objekte, den Einbau einer Holzheizung, eines Blockheizkraftwerkes oder einer thermischen Solaranlage gibt es attraktive Fördermittel. Für die meisten Programme müssen Förderanträge vor Maßnahmebeginn gestellt werden. Weitere Informationen sind bei den Förderinstitute erhältlich: www.kfw.de, www.l-bank.de, www.energiesparcheck.de und www.bafa.de.








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