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Ulm News, 16.02.2012 16:00

16. Februar 2012 von Ralf Grimminger
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Umweltzonen: Handwerksammer Ulm sieht Regelung widersprüchlich und existenzbedrohend


Seit Jahresbeginn gelten in den Umweltzonen in Baden-Württemberg verschärfte Ausnahmeregelungen, die vor allem Handwerksbetriebe mit Sonderfahrzeugen hart treffen. Fahrzeuge ohne oder mit roter Plakette können nur noch bis Ende 2012 Ausnahmegenehmigungen erhalten. Im Gebiet der Handwerkskammer Ulm betrifft das die Städte Ulm und Schwäbisch Gmünd. Selbst in der neu eingerichteten Umweltzone in Heidenheim gilt die Ausnahmeregelung für maximal ein Jahr.

 Ferner ist in den neuen Bestimmungen für die Umweltzone geregelt, dass Kfz-Werkstätten nicht mehr die sogenannten Nicht-Nachrüstbarkeitsbescheinigungen ausstellen dürfen. Die Handwerks-kammer Ulm hat sich deshalb an ihre Landtagsabgeordneten gewandt, um auf die gravierenden Folgen dieser Neuregelungen für das Handwerk hinzuweisen. „Es ist unverständlich, dass Werkstätten die fehlende Nachrüstbarkeit mit Partikelfiltern nicht mehr bescheinigen dürfen.“, so Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm. Dies soll nur noch Prüfingenieuren und technischen Überwachungs-organisationen vorbehalten sein. Mehlich: „Die Begründung des Verkehrsministeriums ist hier forsch. Es wird unterstellt, dass die Gefahr von sogenannten Gefälligkeitsgutachten besteht“. Die Handwerkskammer Ulm kritisiert diese Annahme und verwahrt sich gegen eine Vorverurteilung eines gesamten Handwerkzweiges. „Man könnte diese Unterstellung als frech bezeichnen, unlogisch ist sie allemal.“ Denn die Erstellung von Gefälligkeitsgutachten sei nicht plausibel, da es im wirtschaftlichen Interesse der Kfz-Werkstätten liege, Fahrzeuge mit Rußpartikelfiltern auszustatten und nicht deren Nicht-Nachrüstbarkeit zu bescheinigen. Durch die Intervention des Handwerks gab es Anfang Januar ein Gespräch im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg, in dem die Standpunkte des Handwerks noch einmal dargelegt werden konnten. Das Ministerium hat zugesagt, die Ausstellung von Nicht-Nachrüstbarkeitsbescheinigungen noch einmal zu prüfen. Jedoch ist es bis jetzt leider nicht gelungen, das Ministerium von einer Verlängerung der Ausnahmegenehmigungen, insbesondere für Sonderfahrzeuge im Handwerk, zu überzeugen. Die Handwerkskammer Ulm hat nun das Ministerium aufgefordert, den Landratsämtern, die für die Ausnahmegenehmigungen zuständig sind, darzulegen, künftig Härtefälle stärker zu berücksichtigen. Gerade kleinere Handwerksbetriebe verfügen oft über ältere Fahrzeuge mit wenig Kilometerleistung, aber teuren Sonderausstattungen und Sonderaufbauten. Für diese Handwerker ist die neue, restriktive Regelung existenzbedrohend. Die Fahrzeuge sind in der Anschaffung sehr teuer und rechnen sich nur bei jahrelangem Einsatz. Im Schnitt wird ein Handwerkerfahrzeug am Tag 25 Kilometer gefahren und produziert damit überhaupt keinen nennenswerten Schadstoffausstoß. Mehlich ist dennoch optimistisch: „Wir werden an diesem Thema dranbleiben und versuchen, im Konsens mit Umweltschutz, Gesundheitsschutz und wirtschaftlichen Belangen für die existenzbedrohten Handwerksbetriebe praktikable Lösungen zu finden.“



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