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Ulm News, 16.10.2025 21:15

16. October 2025 von Thomas Kießling
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IHK Ulm spricht sich gegen Bettensteuer aus


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Fotograf: IHK Ulm

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Die Vollversammlung der IHK Ulm spricht sich klar gegen die Einfüh-
rung einer Bettensteuer in Kommunen der Region aus. Das Parla-
ment der regionalen Wirtschaft hat sich in seiner Sitzung vom 14.
Oktober mit der Thematik beschäftigt. Hintergrund der Debatte ist
ein Vorstoß aus dem Ulmer Gemeinderat, zur Generierung zusätzli-
cher Einnahmen eine Zweitwohnungssteuer und eben eine Betten-
steuer zu prüfen und einzuführen.

ulm-news bringt auch das Positionspapier der IHK Ulm dazu.

Einsparungen statt neuer Steuern

„Die Einführung einer Bettensteuer käme zur Unzeit. Wir haben eine
wirtschaftlich schwierige Zeit, in der sich die Betriebe darüber hin-
aus mit extremen Belastungen bei Personal-, Waren- und Energie-
kosten konfrontiert sehen“, sagt IHK-Präsident Dr. Jan Stefan Roell.
Aus seiner Sicht bestehe in den Kommunen auch weniger ein Ein-
nahmen- als vielmehr ein Ausgabenproblem. Mit Blick auf die Stadt
Ulm ergänzt Roell daher: „Die Diskussionen über eine neue Betten-
steuer wären durch eine konsequente Sparpolitik obsolet. Die Voll-
versammlung der IHK Ulm hat zum Beispiel beim Ehinger Tor klar
gefordert, lediglich den Umbau der ÖPNV-Haltestelle umzusetzen
und nicht mehr. Das hätte nicht nur eine verkehrliche Entlastung
während der B10-Baumaßnahmen, sondern auch eine finanzielle
Entlastung gebracht.“

Bürokratieaufbau statt -abbau

Die IHK sieht durch die Einführung einer Bettensteuer zudem vor
allem einen Bürokratieaufbau statt den von der Politik immer wieder
zugesagten Bürokratieabbau. „Die Einführung einer Bettensteuer be-
deutet einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand für die Be-
triebe. Gerade kleine, inhabergeführte Betriebe werden unverhält-
nismäßig belastet. So müssen eigene Prozesse der Einziehung über
die unterschiedlichen Buchungswege geschaffen werden. Auch der
Erläuterungsaufwand für die Beschäftigten gegenüber den Gästen
ist nicht zu unterschätzen. Das gilt umso mehr bei internationalen
Gästen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Die Kommune
wälzt damit erheblichen Aufwand bei der Erläuterung und Einzie-
hung auf die einzelnen Betriebe ab“, sagt Norbert Zimmermann, Vor-
sitzender des Ausschusses für Gastronomie und Tourismus bei der
IHK Ulm. Der Ausschuss hatte zur Vorbereitung des Vollversamm-
lungsbeschlusses bereits am 30. September ein Positionspapier ver-
abschiedet. Die IHK betont zudem, dass eine Bettensteuer auch für
die Verwaltung mit bürokratischem Mehraufwand im Vollzug ver-
bunden ist, der einen Gutteil der Einnahmen schluckt.

Kommunen profitieren heute schon finanziell vom Tourismus

Die Einführung einer Bettensteuer kann aus Sicht der IHK auch zu
einer Abwanderung der Gäste in benachbarte bettensteuerfreie
Kommunen führen kann. Da etwa ein Drittel aller Übernachtungen
über Online-Buchungsportale wie zum Beispiel booking.com mit
Preisfiltern etc. gebucht werden, ist selbst die Wirkung von kleinen
Preisunterschieden nicht zu unterschätzen. Dies gilt in besonderem
Maße in der grenzüberschreitenden Doppelstadt Ulm/Neu-Ulm und
anderen grenznahen Kommunen. Im Freistaat Bayern hat die Lan-
desregierung den Kommunen nämlich das Recht untersagt, diese
Übernachtungsabgabe zu erheben. Nicht zuletzt profitieren die
Kommunen ohnehin auch heute schon direkt oder indirekt vom Tou-
rismus vor Ort: Denn die touristische Wertschöpfung ist vielschichtig
und wird auf einer ersten (Beherbergung, Gastronomie, Stadtfüh-
rungen, Einzelhandel, Eintrittsgelder, ÖPNV etc.) und zweiten Um-
satzstufe (Vorleistungen durch Lieferanten, Gärtnereien, Bauge-
werbe, Versicherern, Werbeagenturen, Steuerberatern etc.) erzielt.
Finanzielle Mittel wie Gewerbesteuern, Eintrittsgelder etc., werden
somit in nicht unerheblichem Maß durch die Tourismuswirtschaft
erwirtschaftet oder ausgelöst.

Wie gesagt: ulm-news bringt auch das Positionspapier der IHK Ulm dazu.



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