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Ulm News, 13.07.2025 09:30

13. July 2025 von Thomas Kießling
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Landkreis greift durch: Großes Defizit bei den Krankenhäusern bald passé?


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Landkreis Neu-Ulm gründet Klinik-gGmbH für stabile und zukunftsfähige Gesundheitsversorgung und beschließt damit die Umstrukturierung der Kreisspitalstiftung Weißenhorn.

Der Kreistag des Landkreises Neu-Ulm hat aktuell auf ihrer Sitzung mit großer Mehrheit und überparteilichem Konsens einen bedeutenden, zukunftsweisenden Beschluss gefasst: Zum 1. Januar 2026 wird der operative Klinikbetrieb der Kreisspitalstiftung Neu-Ulm in eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) überführt. Damit wird ein Transformationsprozess vollzogen, der bereits vor über drei Jahrzehnten angestoßen wurde.

„Mit der Gründung der Klinik-gGmbH erhält die Kreisspitalstiftung eine Organisationsform, die den wachsenden und komplexer werdenden Anforderungen des deutschen Gesundheitswesens besser gerecht wird“, fasst Landrätin Eva Treu zusammen. „Wir haben jetzt die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um unsere Klinikstruktur dauerhaft stabil, modern und leistungsfähig aufzustellen.“

Ziel der Neuausrichtung ist es, die Kreisspitalstiftung mit ihren Einrichtungen – den Krankenhäusern in Neu-Ulm und Weißenhorn, dem Gesundheitszentrum Illertissen sowie den Medizinischen Versorgungszentren – zukunftsfest weiterzuentwickeln. Drei Kernziele stehen dabei im Mittelpunkt:

  1. Stärkung der Entscheidungsqualität durch feste Einbindung medizinischer und betriebswirtschaftlicher Expertise,
  2. Straffung der Entscheidungswege durch klar definierte Zuständigkeiten,
  3. Schaffung einer tragfähigen und zukunftsfähigen Organisationsstruktur.

Organisatorisch besteht der Klinikbetrieb dann aus dem operativen Geschäftsbetrieb, der bei der Geschäftsführung der gGmbH liegt, einem Aufsichtsrat zur Kontrolle und Beratung der Geschäftsführung und der Gesellschafterversammlung. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Personen: Einem Vertreter der Arbeitnehmerseite, der Landrätin als Vertreterin des Landkreises und einem Vertreter der Fachlichkeit. Über die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder (mit Ausnahme des Arbeitnehmervertreters) entscheidet die Gesellschafterversammlung. Dessen Aufgabe wird vom Ausschuss des Kreistags für Gesundheit und Krankenhauswesen (AGK) wahrgenommen werden.

Der AGK beschließt, wie die Stimme des Landkreises in der Gesellschafterversammlung abgegeben werden soll. Die gGmbH bleibt als 100%-prozentiger Tochter der Kreisspitalstiftung unter alleiniger Kontrolle des Landkreises.

Somit ändert sich weder für die Patienten noch für die rund 1.600 Mitarbeitenden der Stiftung durch die neue Rechtsform etwas. Alle Arbeitsverhältnisse bleiben bestehen und die Mitwirkung der Beschäftigten wird sogar gestärkt: Im Aufsichtsrat der neuen gGmbH wird ein Drittel der Sitze von gewählten Arbeitnehmervertretern besetzt.

„Wir möchten die Kreisspitalstiftung stabil und gemeinsam mit allen Beschäftigten in eine positive Zukunft führen“, betont Landrätin Eva Treu. „Die neue Struktur bietet uns die nötige Flexibilität, um auf Veränderungen im Gesundheitswesen schneller und gezielter reagieren zu können.“

Auch Stiftungsdirektor Torsten Strehle zeigt sich optimistisch: „Wir freuen uns auf einen spannenden und sicher auch anspruchsvollen Weg in der neuen gemeinnützigen Gesellschaft, die weiterhin für eine hochwertige, wohnortnahe medizinische Versorgung im Landkreis steht.“



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