Ulm News, 20.05.2025 09:36
Schülerbeförderung: Kreis streicht Erstattung des Eigenanteils

Zum neuen Schuljahr müssen im Alb-Donau-Kreis auch Grundschüler und Schüler mit Förderbedarf den Eigenanteil für Bus- und Bahntickets selbst bezahlen. Das beschloss der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung.
Der Kreistag des Alb-Donau-Kreises hat beschlossen, die freiwillig geleistete Erstattung der Schülerbeförderungskosten durch den Landkreis zu beenden: Ab dem 1. August 2025 wird im gesamten Landkreis ein einheitlicher monatlicher Eigenanteil für alle Schülerinnen und Schüler eingeführt – unabhängig von Schulart, Förderbedarf oder Beförderungsart.
Bislang übernahm der Landkreis die Beförderungskosten für Grundschulkinder, Schülerinnen und Schüler an SBBZ, im inklusiven Unterricht und im freigestellten Schülerverkehr sowie für Familien mit mehr als zwei Kindern in der Schülerbeförderung ab dem 3. Kind vollständig. Diese Regelung ging über die gesetzlichen Anforderungen hinaus und stellte eine freiwillige Zusatzleistung dar, heißt es in einer Pressemitteilung.
Nach der Schülerbeförderungssatzung des Alb-Donau-Kreises wird für viele Schülerinnen und Schüler bereits ein monatlicher Eigenanteil erhoben. Aktuell beträgt dieser:
- 46,70 Euro für Schülerinnen und Schüler der Hauptschulen, Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen, Realschulen sowie der Gymnasien bis Klasse 10.
- 51,70 Euro (46,70 Euro + 5,00 Euro) für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 11 an Gymnasien sowie an Kollegien, Berufskollegs, Berufsfachschulen, Berufsoberschulen, Berufsgrundbildungs- und Berufsvorbereitungsjahren.
Diese Beträge bleiben unverändert bestehen. Neu ist, dass auch die bisher befreiten Gruppen ab August 2025 in die Eigenanteilsregelung einbezogen werden. Ziel ist es, die Kosten solidarischer zu verteilen und die Haushaltslage zu stabilisieren. Für Familien mit geringem Einkommen bestehen weiterhin Möglichkeiten, über Sozialleistungen finanzielle Unterstützung oder die Erstattung der Kosten zu beantragen.
Die Entscheidung ist laut Pressemitteilung Teil der dringend erforderlichen Maßnahmen zur Stabilisierung des Kreishaushalts – weitere Einsparmaßnahmen, die andere Bereiche betreffen, würden aktuell zwischen Kreistag und Kreisverwaltung abgestimmt. 2025 verzeichnet der Alb-Donau-Kreis bereits das dritte Jahr in Folge ein strukturelles Haushaltsdefizit. Die schwierige finanzielle Lage betreffe die Kreise und Kommunen flächendeckend in Baden-Württemberg: Haushalte großer Städte würden beispielsweise nicht vom Regierungspräsidium genehmigt, für einige Kommunen und Landkreise gelte bereits eine Haushaltssperre.
Der Grund dafür seien stark angestiegene Kosten für gesetzlich vorgeschriebene Pflichtaufgaben – auf Kreisebene insbesondere in den Bereichen Sozialleistungen, öffentlicher Nahverkehr und Gesundheitswesen. Gleichzeitig stagnierten die Einnahmen. Ein Ende dieser Entwicklung sei nicht absehbar. Sie zwinge Kreistag und Kreisverwaltung dazu, dauerhaft mit geringeren Mitteln auszukommen. In dieser Situation könne der Landkreis freiwillige Zusatzleistungen, wie die bisherige vollständige Übernahme der Schülerbeförderungskosten für bestimmte Gruppen, nicht mehr aufrechterhalten. Der Landkreis sei gezwungen, sich auf seine gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben zu konzentrieren.
Nur mit einem ausgeglichenen Haushalt könnten Investitionen finanziert und Pflichtaufgaben des Landkreises, wie beispielsweise der Kinderschutz durch das Jugendamt, die Angebote der kreiseigenen Schulen, die Instandhaltung des Straßennetzes oder die Versorgung in den kreiseigenen Krankenhäusern, weiterhin garantiert werden.
Um die finanzielle Belastung zu reduzieren, wird allen Schülerinnen und Schülern die Nutzung des D-Tickets JugendBW empfohlen. Dieses kostet derzeit 39,42 Euro monatlich (473 Euro jährlich) und ist damit günstiger als viele Schülermonatskarten. Das D-Ticket bietet darüber hinaus bundesweite Nutzungsmöglichkeiten im Nahverkehr – ein deutlicher Vorteil gegenüber bisherigen Angeboten. Familien wird geraten, sich frühzeitig über das Ticket zu informieren.
Familien mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung beantragen. Folgende Leistungen stehen zur Verfügung:
- Kinderzuschlag: Für Eltern, deren Einkommen für den eigenen Bedarf, aber nicht vollständig für den Bedarf der Kinder reicht. Die Antragstellung erfolgt über die Familienkasse.
- Wohngeld: Unterstützung bei Miet- oder Wohnkosten. Zuständig hierfür ist die Wohngeldstelle des Alb-Donau-Kreises.
- Bürgergeld: Für Familien ohne ausreichendes Einkommen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Das Jobcenter Alb-Donau-Kreis ist hierfür zuständig.
Einig
e Gruppen können außerdem das Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen, das Zuschüsse zu Schülerbeförderungskosten beinhaltet. Das kann beispielsweise Familien betreffen, die Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen. Bereits ein einfacher Antrag kann eine deutliche Entlastung bringen.






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