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Ulm News, 07.01.2011 13:45

7. Januar 2011 von Ralf Grimminger
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Erfolgreiches Konzept gegen Komasaufen und Gewalt fortgesetzt


Gemeinsam und in bewährter Form gehen Polizeivollzugsdienst und Polizeibehörden auch in der Fasnet 2011 gegen Störungen vor. Diese Bemühungen und eine gute Zusammenarbeit mit Veranstaltern zeigen seit Jahren Erfolge.

Früher mussten Polizeibeamte bei Fasnetveranstaltungen häufiger wegen teilweise massiven Störungen eingreifen - seit 2005 sind solche Einsätze in Ulm und im Alb-Donau-Kreis deutlich seltener geworden.

Polizei und die Ortspolizeibehörden gehen schon im Vorfeld gezielt besonders auf potentielle Störenfriede zu, besonders auf jene, die in der Vergangenheit aufgefallen sind. Solche „Gefährderansprachen“ verdeutlichen die weit reichenden Konsequenzen von Straftaten und die Entschlossenheit der Polizei. Verbote für Rädelsführer, betreffende Veranstaltungen zu besuchen, wirken ebenfalls. Zumal sie mit der Androhung eines Zwangsgeld verbunden sind.

Auf die „tollen Tage“ bereitet sich die Polizeidirektion Ulm jedes Jahr besonders vor. Unterstützung bekommt die Polizeidirektion von der Bereitschaftspolizei. Wo es erforderlich erscheint, sind dann mehr Beamte für Sicherheit und Ordnung im Einsatz. In Uniform oder verdeckt sollen Kontrollen und offensive Präsenz der Polizei Menschen davon abhalten, Unfrieden in Veranstaltungen zu tragen.

Missbrauch von Alkohol wirkt als Katalysator für Gewalt, so die Erfahrungen der Polizei. Deshalb legt sie besonderen Wert darauf, dass Bestimmungen zum Jugendschutz und das Gaststättengesetz eingehalten werden. Die meisten Veranstalter haben ihre besondere Verantwortung erkannt und setzen Empfehlungen aus Vorgesprächen mit den Behörden und der Polizei vorbildlich um. Dem dienen auch gemeinsame Handlungsempfehlungen, die Gaststättenbehörden im Alb-Donau-Kreis als Richtschnur dienen, wenn sie Veranstaltungen genehmigen.

Veranstalter sollten schon am Eingang darauf achten, dass Jugendliche erst ab 16 und grundsätzlich nur bis Mitternacht zu Tanzveranstaltungen dürfen. Sofern der Veranstalter ein anerkannter Träger der Jugendhilfe ist oder die Veranstaltung der Brauchtumspflege dient, gibt es Ausnahmen für Jüngere. Dann dürfen 12 und 13-Jährige bis 22 Uhr, 14- und 15-Jährige bis Mitternacht dabei sein. Auch am Ausschank ist das Alter entscheidend: Branntweinhaltiges darf nur an Volljährige abgegeben werden. Das gilt auch für viele Mixgetränke - hinter süffigen Geschmack können bis zu zwei Schnäpse stecken!

Neben dem Jugendschutz berät die Polizei Veranstalter auch über die Sperrzeit und zeigt, wie sich frühzeitig Störungen erkennen und verhindern lassen. Mit Kontrollen und Aufklärung wirken die Beamten zunehmend exzessivem Trinken entgegen, das gerade bei jungen Menschen zu beobachten ist. Dabei zeigt die Polizei den Jugendlichen, Eltern und Erziehungsverantwortlichen die negativen Folgen des Alkoholmissbrauchs auf. Denn es geht um mehr, als sich im Rausch lächerlich zu machen. Wie sehr, zeigt die Vorbeugungskampagne „Don`t drink too much – stay gold“, auch mit eindrucksvollen Bildern. Mehr dazu auf www.staygold.eu.

Volltrunkenen, die sie in Gewahrsam nehmen muss, stellt die Polizei die Kosten in Rechnung. Bei Jugendlichen werden natürlich auch die Eltern informiert. Zudem gefährdet übermäßiges Trinken die Gesundheit, schwere Unfälle sind mögliche Folgen. Tag und Nacht ist die Polizei deshalb im Straßenverkehr wahrnehmbar, um vorzubeugen und umfangreich zu kontrollieren. Konsequent wird sie jene aus dem Verkehr ziehen, die trotz aller Warnungen benebelt von Alkohol, Rauschgift oder Medikamenten am Steuer sitzen. Nach Einschätzung der Polizei hat die hohe Kontrolldichte auch 2010 viele „Rauschfahrten“ und deren Folgen verhindert.



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