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Ulm News, 26.04.2017 16:53

26. April 2017 von Ralf Grimminger
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Landratsamt schließt nicht mehr benötigte Flüchtllingsheime – Sparsamer Umgang mit Steuergeldern


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Beschreibung: Landkreis Neu-Ulm schließt Unterkünfte für Flüchtlinge

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Fotograf: ARCHIV/Ralf Grimminger

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Weil seit Anfang 2016 viel weniger neue Flüchtlinge dem Landkreis zugewiesen worden sind als zuvor, hat das Landratsamt Neu-Ulm damit begonnen, Unterkünfte zu schließen. Bereits im Jahr 2016 konnten zehn Objekte gekündigt werden, 2017 sollen etwa zwölf weitere folgen.

 „Die zahlenmäßige Verringerung der Asylunterkünfte im Landkreis Neu-Ulm erfolgt im Rahmen der bayernweiten Umsteuerung und leistet einen Beitrag zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung von Steuergeldern“, hebt die Asylkoordinatorin im Landratsamt, Karen Beth, hervor. Die Auflösung einzelner Unterkünfte bringt mit sich, dass Bewohner in andere Häuser umziehen müssen. „Wir sind sehr darum bemüht, diese Umzüge unkompliziert und kundenorientiert zu gestalten“, versichert Beth. Sie verwahrt sich entschieden gegen den laut gewordenen Vorwurf, die Flüchtlinge würden „wie vor 1945“ behandelt. Vielmehr informierten die Mitarbeiter des Landratsamts die Bewohner soweit möglich im persönlichen Gespräch.
Als Erinnerung und für Bewohner, die das Landratsamt nicht persönlich erreicht hat, werde der Umzug zudem per Aushang angekündigt. „So können sich die Bewohner auf den Umzug vorbereiten und auch Freunde und Bekannte über ihren Umzug informieren“, sagt Asyl-Teamleiter Alexander Groß. Der Aushang erfolgt auf Deutsch und auf Englisch. Er sei bewusst kurz gehalten, da ein langer Text bei vielen Asylbewerbern mangels ausreichender schriftlicher Sprachkenntnisse eher zu Verwirrung führen könnte.
Auch das jeweilige Rathaus werde über den bevorstehenden Umzug benachrichtigt. In der neuen Unterkunft erfolgt die Zimmerbelegung zwar durch die Ausländerbehörde. „Auf Wünsche der Bewohner wird aber – soweit möglich – Rücksicht genommen“, berichtet Beth. Am Umzugstag hole das Landratsamt die Bewohner in der Unterkunft ab und transportiere deren persönliche Gegenstände und die erforderlichen Möbelstücke in die neue Unterkunft.
Soweit beim Umzug sogenannte Fremdmöbel gefunden werden, die entgegen der Hausordnung in die Unterkünfte gestellt worden sind, kümmert sich das Landratsamt auch um deren Entsorgung. Fremdmöbel sind nicht zugelassen, weil sie oftmals eine Brandgefahr darstellen und/oder Fluchtwege versperren. Angesichts der Tatsache, dass manche Unterkünfte demnächst geschlossen werden sollen, hat das Landratsamt vor kurzem auch die Unterbringung in Unterfahlheim neu organisiert.
Dort wurden einige Bewohner innerhalb der Unterkunft verlegt, damit Zimmer für Asylbewerber frei werden, die bislang woanders wohnten. Der Bitte des Helferkreises, ihm für seine Arbeit mit den Asylbewerbern freie Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, „konnten wir deshalb leider nicht erfüllen“, bedauert Groß und bittet um Verständnis.



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