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Ulm News, 19.10.2016 17:43

19. Oktober 2016 von Ralf Grimminger
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Schwere Verstöße gegen Tierschutz in Merklinger Mastbetrieb - Stern TV berichtet


Bei der Kontrolle eines Schweinemastbetriebs im nördlichen Alb-Donau-Kreis wurden gravierende Verstöße gegen Tierschutzrecht festgestellt.  57 Tiere mussten sofort getötet werden. Stern TV (heute, 22.15 Uhr) zeigt einen Beitrag über den Mastbetrieb in Merklingen. Zu sehen sind Tiere mit angefressenen Ohren oder tiefen Wunden - und dazwischen Kadaver verwesender Tiere.  

 Bei dem Schweinemastbetrieb im nördlichen Alb-Donau-Kreis waren zahlreiche tierschutzrechtliche Verstöße festgestellt worden. Das hatten, auf Grund eines Hinweises, unangemeldete Kontrollen seitens der Veterinärbehörde des Landratsamts AlbDonau-Kreis und von Fachleuten des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ergeben.
Bei den Prüfungen und Kontrollen wurde festgestellt, dass von den über 1.200 Mastschweinen rund 15 Prozent Erkrankungen und Verletzungen aufwiesen. Dabei handelt es sich vor allem um Bissverletzungen an Ohren und Schwänzen. Diese Tiere waren zum größten Teil nicht von den gesunden Artgenossen in einer eigenen Krankenbucht separiert. 57 Tiere mussten aus Gründen des Tierschutzes sofort getötet werden. Dies wurde vor Ort durch Tierärzte in enger Ansprache mit der Veterinärbehörde entschieden und durchgeführt.
Beide Seiten verständigen sich auch auf weitere Behandlungsmaßnahmen bei erkrankten oder verletzten Tieren, gegebenenfalls auch auf weitere Tötungen aus Gründen des Tierschutzes.
Auch das Stallklima und die Stallhygiene wiesen Mängel auf, etwa durch starke Verkotung und teilweise verschmutzte Abluftschächte. Mängel gab es auch bei nicht ausreichend vorhandenem Beschäftigungsmaterial für die Tiere sowie bei der Betriebsdokumentation.
Die Buchten, in denen die Tiere gehalten werden, waren zum Teil überbelegt. Landratsamt und Ministerium für Ländlichen Raum stimmen darin überein, dass die Vorkommnisse auf dem Betrieb lückenlos aufgeklärt und umgehend alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden. Welche veterinärrechtlichen und weiteren Konsequenzen aus den Kontrollergebnissen mit Blick auf den Betrieb gezogen werden, wird nach der derzeit noch laufenden Auswertung der Faktenlage entschieden.
Auch die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen. Als Konsequenz aus diesen Vorkommnissen kündigte Landrat Heiner Scheffold an, künftig verstärkt unangemeldete veterinärmedizinische Kontrollen in der Nutztierhaltung im Alb-Donau-Kreis erfolgen zu lassen.



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