Ulm News, 12.02.2025 18:37
Bäume fällen und Heckenschneiden nur noch bis Ende Februar
Außerhalb des eigenen Gartens und des Waldes ist das Fällen von Bäumen zwischen dem 1. März und 30. September grundsätzlich verboten. Darauf weist das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hin. Für die Entfernung von Hecken und Sträuchern gilt das Verbot überall.
Bäume, Hecken, Sträucher und Gebüsche sind Lebensräume mit hoher ökologischer Bedeutung für Insekten, Vögel und andere Tiere. Zu deren Schutz enthält das Bundesnaturschutzgesetz Regeln für das Schneiden und Fällen. Es ist nur noch bis Ende Februar erlaubt.
Sollten beispielsweise Vögel auf dem Baum brüten, muss man mit der Fällung bis zum Ende der Brutzeit warten. Ist dies aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht möglich, muss ein Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt gestellt werden. Sollte der Baum Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aufweisen (Nester, Baumhöhlen, Schlupflöcher) muss immer die untere Naturschutzbehörde informiert werden.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können mit einer Geldbuße geahndet werden.






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