Ulm News, 26.01.2025 17:00
Illegale Aufenthalte und Einreiseverweigerung
Am vergangenen Donnerstag stellten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Memmingen bei Grenzkontrollen am Flughafen Memmingen und Fernbus-Kontrollen vier Personen fest, die sich illegal in Deutschland aufhielten.
Bei Ausreisekontrollen nach Nis (Serbien) und Tuzla (Bosnien) wurden bei jeweils einer 67-jährigen Serbin und einer 64-jährigen Bosnierin festgestellt, dass diese bereits ihre zulässige Aufenthaltsdauer von 90 Tagen im Schengenraum überschritten.
Aus diesem Grund wurden die entsprechenden Strafverfahren eingeleitet und die Betroffenen konnten im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen ihre Heimatflüge antreten.
In den Fernbussen konnte ein 23-jähriger Inder festgestellt werden, dessen tschechisches Visum nicht für einen Aufenthalt in Deutschland berechtigte. Ebenso berechtigte das polnische Visum einer 37-jährigen Belarussin nicht für eine Reise nach Deutschland. Gegen beide Personen wurden Strafverfahren eingeleitet. Die Betroffenen müssen nun innerhalb einer gesetzten Frist das Schengen Gebiet verlassen. Zusätzlich verweigerten die Grenzbeamten einer 49-jährigen Georgierin, die aus Kutaisi (Georgien) einreisen wollte, die Einreise nach Deutschland, da sie bei der Einreisekontrolle widersprüchliche und unglaubwürdige Angaben bezüglich ihres angestrebten Aufenthaltszweckes machte.
Im Anschluss musste sie wieder in ihr Heimatland zurückfliegen.






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