Ulm News, 18.01.2025 23:45
Mann klammert sich bei 282 km/h am ICE fest - und zwar außen

Wie uns die Bundespolizei mitteilt ist ein Mann am Ingolstädter Hauptbahnhof auf einen anfahrenden ICE gesprungen und klammerte sich bis zum Nothalt außen am ICE fest - und das bei fast 300 km/h.
Gegen 15:00 Uhr informierte das Polizeipräsidium Oberbayern Nord die Bundespolizeiinspektion Nürnberg darüber, dass Zeugen beobachtet haben, wie ein Mann auf einen aus dem Ingolstädter Hauptbahnhof abfahrenden ICE gesprungen ist und sich zwischen zwei Waggons an Kabelsträngen festhielt. Die sofort verständigte Notfallleitstelle der Deutschen Bahn (DB) ermittelte den betroffenen ICE 786, der sich auf der Fahrt von München nach Lübeck, mit Halt in Ingolstadt, befand.
Der Triebfahrzeugführer der die Hochgeschwindigkeitsstrecke in Richtung Nürnberg befuhr, stoppte auf Veranlassung der Bundespolizei den Zug außerplanmäßig, aber kontrolliert am Bahnhof Kinding. Ein zufällig mitfahrender Polizeibeamter der Landespolizei stellte dort den 40-jährigen ungarischen „Fahrgast“ fest und brachte ihn in den Zug. Im Nürnberger Hauptbahnhof wurde der Ungar der Bundespolizei übergeben.
Die Beamten haben ermittelt, dass der Mann bereits in München ohne im Besitz eines Fahrscheins zu sein, in den Zug gestiegen war. Im Ingolstädter Hauptbahnhof stieg der Ungar aus dem Zug und rauchte eine Zigarette. Nachdem sich dort die Türen geschlossen und der Zug sich in Bewegung gesetzt hatte, ist der Mann auf eine Halterung zwischen zwei Waggons gesprungen und hielt sich während der Fahrt an den ummantelten Kabelsträngen fest. Seiner Aussage zufolge wollte er sein während der Zigarettenpause im Zug gelassenes Gepäck nicht allein Weiterreisen lassen.
Aufzeichnungen am Zug ergaben, dass der ICE 786 auf der Fahrt von Ingolstadt nach Kinding eine Geschwindigkeit von 282 km/h erreichte.
Glücklicherweise ist dem Mann nichts passiert, obwohl der Zug mit dieser Hochgeschwindigkeit gefahren war.
Die Bundespolizei hat gegen den Ungarn ein Ermittlungsverfahren wegen Erschleichens von Leistungen eingeleitet. Des Weiteren erwartet den Mann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Vornahme einer betriebsstörenden Handlung.










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