Ulm News, 14.01.2025 23:00
Tausendfache illegale Einreisen - auch aus der Schweiz - 100-Tage-Bilanz der Binnengrenzkontrollen
Bei der rund 100-Tage-Bilanz (genau 108) anlässlich der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen Baden-Württemberg gibt das Bundespolizeipräsidium Stuttgart bekannt. Es ist auch für Ulm zuständig.
Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 (bis fast Ende Dezember) vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch. Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Stuttgart, die das gesamte Bundesland Baden-Württemberg umfasst, stellte die Bundespolizei an den Landgrenzen zur Schweiz und zu Frankreich im Zeitraum vom 16. September 2024 bis einschließlich 1. Januar 2025 insgesamt 4.760 unerlaubte Einreisen fest (Schweizer Landgrenze: 3.085 / Französische Landgrenze: 1.675).
Bei 4.000 Personen wurden unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt einreiseverhindernde bzw. aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen (Schweizer Landgrenze: 2.932 / Französische Landgrenze: 1.068).
Hierbei erfolgten 3.895 Zurückweisungen (Schweizer Landgrenze: 2.915 / Französische Landgrenze: 980) und 105 aufenthaltsbeendende Maßnahmen (Schweizer Landgrenze: 17 / Französische Landgrenze: 88).
Weiterhin hinderten die Beamten der Bundespolizei 154 Personen an der Einreise nach Deutschland, da diese eine Wiedereinreisesperre besaßen (Schweizer Landgrenze: 60 / Französische Landgrenze: 94). Zudem wurden 47 mutmaßliche Schleuser festgenommen (Schweizer Landgrenze: 33 / Französische Landgrenze: 14) und 446 strafprozessuale Festnahmen durchgeführt (Schweizer Landgrenze: 265 / Französische Landgrenze: 181).
Hintergrund:
Die Kontrollen betreffen seit dem 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind laut Innenministerium zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration notwendig.



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