Ulm News, 16.09.2024 23:45
Die Plädoyers im Ulmer Geiselnahme-Prozess – morgen Dienstag fällt wohl das Urteil
Mit Zeugen- und Gutachten-Aussagen und Plädoyers ging es heute in den vierten Tag des Geiselnehmer-Prozesses vor dem Landgericht Ulm. Die Forderung nach Haftstrafen driftet auseinander. Die Verteidigung spricht von Systemversagen.
Der 44-jährige Angeklagte hatte Ende Januar in einem Café am Ulmer Münsterplatz zwölf Menschen in seine Gewalt gebracht. Nach und nach ließ er bis auf eine Frau alle frei – dann kam das SEK zum Einsatz und beendete durch gezielte Schüsse eines Scharfschützen die Geiselnahme.
Im Prozess vor dem Landgericht Ulm hat nun die Staatsanwaltschaft 8 Jahre Haft und die zeitlich unbefristete Unterbringung in der Psychiatrie für den angeklagten 44-jährigen Ex-Soldaten gefordert. Begründung: wegen Geiselnahme in sieben Fällen sowie Freiheitsberaubung und Nötigung in fünf Fällen.
Die Verteidigung geht von einem minderschweren Fall aus und fordert ein Strafmaß von höchstens vier Jahren. Sie sprach sich ebenfalls für die dauerhafte Einweisung des Angeklagten in ein psychiatrisches Krankenhaus aus. Beide Seiten gehen davon aus, dass der ehemalige Bundeswehr-Soldat nach zwei Afghanistan-Einsätzen an einer posttraumatischen Belastungsstörung, PTBS, leidet.
Auch der psychiatrische Gutachter hatte dem Angeklagten in der Verhandlung am Montag deshalb Schuldunfähigkeit attestiert und sich dafür ausgesprochen, den 44-Jährigen in eine psychiatrische Einrichtung einzuweisen. Der frühere Soldat habe nach seinen Auslandseinsätzen eine posttraumatische Belastungsstörung entwickelt. Er hatte demnach schon mehrmals versucht, sich umzubringen. Dennoch sprach die Verteidigung auch von Systemversagen. Der Mann hatte schon zuvor versucht, sich das Leben zu nehmen – er wurde aufgehalten. Der Polizei war dies aktenkundig.
Ab dem Moment, als der Angeklagte einen Tag vor der Tat die Waffenattrappen kaufte, habe es für ihn kein Zurück mehr gegeben: Er wollte sich von der Polizei erschießen lassen, so der Psychiater. Dafür fuhr der 44-Jährige Ende Januar nach Ulm und nahm in einem Café in der Innenstadt zwölf Geiseln. Der Mann hatte die Tat zum Prozessbeginn gestanden. Dennoch waren Ort und Tat reiner Zufall.
Das Urteil in dem Prozess um die Geiselnahme am Ulmer Münsterplatz wird nun bereits für morgen, Dienstagvormittag, 17. Sept. 2024 erwartet.



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