Ulm News, 13.09.2024 13:15
Welcher Vogel darf’s denn sein? - NABU ruft zur Wahl auf
Bisher wählten mehr als 60.000 Menschen ihren Vogel des Jahres 2025 aus. Es gibt sogar auch hier einen " Bird-o-mat" zu Auswahl und Orientierung. Der Vogelzug Richtung Süden ist auch in der Region Ulm bereits in vollem Gange.
Lieber ein guter Sänger oder ein Vogel mit schillerndem Gefieder? Soll der neue Jahresvogel nachtaktiv sein, Langstreckenflieger oder Glückssymbol? Mit dem Bird-o-mat vom NABU und seinem bayerischen Partner LBV fällt die Wahl unter den fünf Kandidaten leichter.
Noch bis zum 10. Oktober 2024 können alle Menschen in Baden-Württemberg bei der bundesweiten Wahl für ihren Kandidaten abstimmen: Unter www.vogeldesjahres.de stehen Hausrotschwanz, Kranich, Schwarzspecht, Schwarzstorch und die Waldohreule zur Wahl. „Sie alle repräsentieren ein Naturschutzthema, das unsere Aufmerksamkeit braucht“, sagt NABU-Vogelexperte Stefan Bosch. Der Kranich etwa wirbt für Moor- und Gewässerschutz, der Schwarzspecht für den Erhalt alter Wälder.
Baden-Württemberg in Bewegung
Aktuell ist der Vogelzug im Südwesten in vollem Gang. „Von den fünf Kandidaten ist der Schwarzstorch aus Baden-Württemberg schon abgeflogen, er hat den längsten Weg ins Winterquartier. Auf dem Sprung ist der Hausrotschwanz, von dem sich einige Exemplare noch bei der Futtersuche in Siedlungen beobachten lassen. Schwarzspecht und Waldohreule bleiben beharrlich im Ländle. Seit einigen Jahren lassen sich Kraniche ab Oktober beim Überflug von Baden-Württemberg beobachten“, sagt NABU-Fachbeauftragter Stefan Bosch.
Mit dem Bird-o-mat kann man humorvoll Wissenswertes über die fünf zur Wahl stehenden Arten erfahren und so den Vogel finden, der am besten zu einem passt. Das funktioniert ähnlich wie der Wahl-o-mat bei politischen Wahlen.
Aufholjagd für Schwarzstorch und Kranich
Kurz vor der Halbzeit der Wahl liegen Schwarzstorch und Kranich hinten in der Rangliste. „Es ist aber noch für alle fünf Kandidaten die Krone der Vogelwelt drin. Darum lohnt es sich unbedingt, jetzt abzustimmen und den eigenen Favoriten voranzubringen“, wirbt Bosch fürs Mitmachen.
Bis zum 10. Oktober, 11 Uhr, kann abgestimmt werden. Noch am selben Tag wird der Sieger bekanntgegeben. Der „Vogel des Jahres“ ist eine Aktion von NABU und LBV und wurde in Deutschland erstmals im Jahr 1971 gekürt. Seit 2021 wird er durch eine öffentliche Wahl bestimmt.
Hintergrund:
Hintergrund:
Mehr Infos und Stimmabgabe: www.vogeldesjahres.de
Bird-o-mat: www.NABU.de/birdomat
Medieninfoseite mit Grafiken, Fotos und Vogelstimmen: www.NABU.de/medieninfos-vogelwahl
Vogelporträts: www.NABU.de/vogelportraets



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