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Ulm News, 07.09.2024 09:32

7. September 2024 von Thomas Kießling
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Ulmer OB Ansbacher: Stadt hat "ihnen" keineswegs den roten Teppich ausgerollt


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Beschreibung: Der Ulmer OB Ansbacher wehrt sich gegen Kritik der Grünen.

Fotograf: Ralf Grimminger/Ulmer Pressedienst

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Der Ulmer Oberbürgermeister Martin Ansbacher hat sich im Zusammenhang mit zwei geplanten AfD-Veranstaltungen in Ulm gegen die Kritk der Grüner zur Wehr gesetzt. Der OB fordert außerdem ein gemeinsames starkes Zeichen. 

In einer am vergangenen Dienstag veröffentlichten Pressemitteilung kritisieren der Bundestagsabgeordnete der Grünen, Marcel Emmerich, Grünen- Landtagsabgeordneter Michael Joukov und die Fraktion der Grünen im Ul- mer Gemeinderat die Entscheidung der Stadt, der baden-württembergischen AfD die Donauhalle für zwei Parteiveranstaltungen im Oktober und Novem- ber zu überlassen.

"Die Stadt Ulm hätte alle verfügbaren rechtlichen Mittel ausschöpfen müssen, um den AfD-Parteitag zu verhindern", heißt es in der Mitteilung. Oberbürgermeister Martin Ansbacher widerspricht: "Juristisch ist der Sachverhalt eindeutig, jedes Gericht müsste gegen die Stadt entschei- den. Diese Bühne wollten wir der Partei nicht geben. Und wir als Demokraten sollten Gerichte nicht für solche inzwischen ritualisierten Taktiken instrumentalisieren." Der rechtsextremen AfD müsse vielmehr politisch begeg- net werden.

Ansbacher betont: "Die UlmMesse hat mitnichten der AfD den roten Tep- pich ausgerollt. Auch ich würde mir wünschen, dass diese Partei, die immer wieder durch demokratieverachtende und extremistische Positionen auffällt, in Ulm keinerlei Veranstaltungen durchführen könnte. Aber wir sollten der AfD nicht zusätzlich die willkommene Gelegenheit bieten, sich einmal mehr als Opfer zu inszenieren und am Ende vor Gericht auch noch als Sieger da zu stehen - genau das wäre aus meiner Sicht ein fatales Signal und stärkt nur die AfD."

Der OB erklärt, der Aufsichtsrat der UlmMesse sei Ende Juni über die AfD- Anfrage und die Absicht, die Donauhalle zu vermieten, informiert worden. Das gesamte Gremium, das mit Ratsmitgliedern aus allen Fraktionen besetzt ist, habe die AfD-Anfrage sehr kritisch gesehen, aber niemand - auch nicht die Vertreterinnen der Grünen - habe ein grundsätzliches Veto gegen eine Vermietung eingelegt oder verlangt, den Gerichtsweg zu beschreiten.

Selbst in den folgenden Wochen habe es keine Rückmeldung von Seiten der Frak- tionen gegeben, selbst dann nicht, als der OB die Vermietung Anfang Au- gust allen Fraktionsvorsitzenden schriftlich mitgeteilt habe. "Nun zu sagen, die Stadt hätte anders agieren müssen, nachdem man in Kenntnis des Vor- gangs wochenlang geschwiegen hat, ist kein guter Stil und zeichnet ein falsches Bild", sagt Ansbacher. "Die Kritik kommt reichlich spät. Jetzt, wo die Verträge unterschrieben sind, zu meinen, man hätte sich doch lieber gerichtlich zwingen lassen sollen, ist wohlfeil", so Ansbacher, der zugleich fordert, den Blick lieber nach vorn zu richten.

"Statt uns als Demokraten darüber auseinanderzusetzen, was in der Vergangenheit war, ist es doch viel wichtiger, den Fokus darauf zu legen, wie unsere Antwort auf die Nominierungsparteitage aussehen kann. Diese Antwort muss und wird stark, geschlossen und eindeutig sein."

Außerdem werde man sich in den zuständigen Gremien darüber austauschen, ob und wenn ja wie die Vermietungssatzung städtischer Hallen hinsichtlich einer künftigen Vermietung an politische Parteien geändert werden muss. Erst Ende Januar hätten tausende Ulmerinnen und Ulmer gezeigt, für welche gesellschaftlichen Werte sie stehen, für Offenheit, Toleranz und Vielfalt, er- innert Ansbacher an die Demonstration am 20. Januar 2024 auf dem Müns- terplatz. "Ich bin mir sicher, dass ein solch starkes gemeinsames Zeichen wieder gelingen wird. Zeigen wir das gute Gesicht Ulms."

Weil der zweite AfD-Termin für den 9. November, den Gedenktag an die Reichpogromnacht 1938, geplant ist, appelliert Ansbacher an die Bürgerschaft, durch ihre Teilnahme an den offiziellen Gedenkveranstaltungen "antisemitischen und rassistischen Ideen eine klare Absage zu erteilen".



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