Ulm News, 31.08.2024 17:42
Verurteilter Straftäter von Illerkirchberg nach Afghanistan abgeschoben

Unter den heute abgeschobenen afghanischen Straftätern soll auch der verurteilte Vergewaltiger von Illerkirchberg bei Ulm sein. Dies berichten Medien übereinstimmend unter Meldung des Justizministeriums Baden-Württemberg. Auch der stellvertretende Landrat des Alb-Donau-Kreises bestätigt dies und schiebt ein Statement hinterher.
Nach drei Jahren ist heute Morgen ein Flugzeug mit abgeschobenen Flüchtlingen nach Afghanistan aufgebrochen. Startpunkt war der Flughafen Leipzig/Halle. Offenbar war auch ein verurteilter 31-jähriger Straftäter mit an Bord. Er war verurteilt worden, weil der 2019 mit drei weiteren Straftätern eine 14-Jährige in Illerkirchberg vergewaltigt hatte.
Das bestätigte heute Morgen die Justizministerin von baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges (CDU): „Unter den abgeschobenen Personen befindet sich ein verurteilter Straftäter, der im Raum Ulm gemeinsam mit drei weiteren Tätern eine damals 14-Jährige über mehrere Stunden vergewaltigt hatte“, so die Meldung. „Die Geschädigte war zuvor unter Alkohol- und Drogeneinfluss gesetzt worden. Die Tat hatte tiefe Bestürzung in der Bevölkerung hervorgerufen.“
Eine ergänzende Beurteilung fügt Markus Möller, Stellvertretender Landrat des Alb-Donau-Kreises, hinzu:
„Wenn Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, schwere Straftaten begehen, haben sie jedes Bleiberecht verwirkt. Deshalb haben wir als Kreisverwaltung im Fall des verurteilten Vergewaltigers Herrn N. seit seiner Haftentlassung immer gefordert, dass dieser nicht nach Illerkirchberg zurückkehrt, sondern abgeschoben wird. Es ist eine gute Nachricht, dass dies jetzt endlich gelang und die Bundesregierung einen Weg gefunden hat, Abschiebungen nach Afghanistan durchzuführen. Wichtig wäre nur, dass diese Aktion kein Einzelfall bleibt, sondern zur Regel wird. Nur dann entwickelt diese Aktion die gewünschte Signalwirkung und es wird deutlich, dass die Sicherheit der Bevölkerung oberste Priorität hat. Unser Rechtsstaat muss in der Lage zu sein, seine Entscheidungen durchzusetzen“, so der Stellvertretende Landrat iund Erster Landesbeamter des Landes Baden-Württemberg.
Ob man den Abgeschobenen noch ein Handgeld von 1000 Euro mit auf den Weg hätte geben müssen, wie es manche Medien berichten, bleibt darüber hinaus ein Rätsel.







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