Ulm News, 08.08.2024 12:23
Neue Perspektiven für KMU: Die wichtigsten Änderungen durch das Wachstumschancengesetz 2024

Stärkung der Innovationskraft, Vereinfachung von Investitionen und Verbesserung der Steuerfairness: All das sind erklärte Ziele des Wachstumschancengesetzes, welchem der Bundesrat am 22.03.2024 eindeutig zugestimmt hat.
Besonders kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in der Region profitieren von den Änderungen und Vereinfachungen der neuen Gesetzgebung. Wir geben einen kompakten Überblick für Unternehmerinnen und Unternehmer.
Was ist das Wachstumschancengesetz?
Das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ wurde am 17.11.2023 vom Deutschen Bundestag beschlossen und der Bundesrat stimmte ihm am 22.03.2024 endgültig zu. Bekannter ist es unter der geläufigen Bezeichnung „Wachstumschancengesetz“. Hauptaufgabe dieses Paketes aus gesetzlichen Anpassungen ist es, die Liquiditätssituation der Unternehmen in Deutschland zu verbessern. Zudem sollen Grundlagen geschaffen werden, auf deren Basis Unternehmen dauerhaft mehr Investitionen wagen und unternehmerische Innovationen anstoßen können. Durch diese neuen Chancen soll die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland und insbesondere der Forschungsmetropolen wie Ulm verbessert werden.
Eine weitere Kernaufgabe des Gesetzes ist es, das Steuersystem an für Unternehmen zentralen Stellen zu vereinfachen und so vor allem KMU dauerhaft zu entlasten. Ferner soll die längst überfällige Modernisierung des Steuerrechts vorangetrieben werden.
KMU im Fokus: Änderungen durch das Wachstumschancengesetz
Kleine und mittelständische Unternehmen profitieren besonders von den Änderungen des Wachstumschancengesetzes, da sie in der Regel nicht über die gleichen finanziellen und personellen Ressourcen verfügen wie etablierte und große Konzerne. Zudem verschaffen die steuerlichen Erleichterungen den KMU einen größeren Spielraum für Investitionen und Expansion. Welche die wichtigsten Änderungen des Wachstumschancengesetzes sind und warum Ulm als Entwicklungsstandort besonders profitiert, schauen wir uns nachfolgend genauer an.
Degressive Abschreibung bis zum 31.12.2024
Bedeutende Änderungen gibt es bei der Anschaffung beweglicher Gegenstände für das betriebliche Anlagevermögen. Im Zeitraum vom Inkrafttreten des neuen Wachstumschancengesetzes am 01.04.2024 bis zum 31.12.2024 haben Unternehmen die Möglichkeit, alternativ zur linearen Abschreibung die degressive Abschreibung zu wählen.
Bei der degressiven Abschreibung wird in jedem Jahr ein fester Prozentsatz des Restwertes abgeschrieben. Die Abschreibungsbeträge sind zu Beginn höher und nehmen mit der Zeit ab. Betragen darf der degressive Abschreibungssatz maximal das Zweifache des linearen Abschreibungssatzes, in der Spitze jedoch bis zu 20 Prozent der Anschaffungskosten. Doch welche Vorteile hat das? Durch die degressive Abschreibung können Unternehmen in den ersten Jahren der Abschreibung höhere Betriebsausgaben von der Steuer absetzen, was die steuerliche Gesamtbelastung reduziert.
Stärkung der Einnahmen-Überschussrechnung
Gewerblich tätige Unternehmen profitieren von einer „vereinfachten“ Buchhaltung durch die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR), deren Voraussetzungen in § 4 Abs. 3 EstG geregelt sind. Die EÜR konnte bisher von allen Betrieben in Anspruch genommen werden, welche einen Umsatz von 600.000 Euro oder einen Gewinn von 60.000 Euro nicht überschritten haben. Kam es zu einer Überschreitung, forderte das Finanzamt zum 1. Januar des Folgejahres eine Bilanzierung.
Mit dem Wachstumschancengesetz ändern sich diese Grenzen ab dem 01.04.2024 auf einen voraussichtlichen Gewinn von 80.000 Euro oder einen Umsatz von 800.000 Euro. Liegt bereits eine Aufforderung zur Bilanzierung ab dem 01.01.2024 vor, kann diese noch abgewendet werden, wenn der Umsatz oder Gewinn die neuen Grenzen voraussichtlich nicht überschreitet (§ 148 Abgabenordnung). Die Einnahmen-Überschussrechnung ist deutlich weniger umfangreich und kann von den meisten Unternehmen problemlos selbst erstellt werden. Für die Bilanzierung dagegen sind deutlich mehr Aufwand und Fachwissen erforderlich, was gerade in den Gründungsjahren oftmals zum Problem wird.
Geringerer bürokratischer Aufwand für Kleinunternehmer
Von einer kleinen, aber hilfreichen Änderung profitieren Unternehmer, welche sich beim Finanzamt umsatzsteuerlich als Kleinunternehmer registrieren lassen. Bisher mussten diese nämlich trotz Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Durch diese konnte überprüft werden, ob die Umsätze tatsächlich unter den Freigrenzen für die Kleinunternehmerregelung lagen.
Das Wachstumschancengesetz ändert das nun: Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen erstmals ab dem Steuerjahr 2024 keine Umsatzsteuererklärung mehr beim zuständigen Finanzamt einreichen und sparen sich so den verwalterischen und buchhalterischen Aufwand, der mit dieser einhergeht.
Stärkung der Forschungs- und Entwicklungsförderung
Das neue Wachstumschancengesetz stärkt die Forschungs- und Entwicklungsförderung (F&E) deutlich. Die maximale Bemessungsgrundlage für förderfähige Kosten wurde auf zehn Millionen Euro erhöht, wodurch Unternehmen deutlich bessere finanzielle Unterstützung erhalten. Kleine und mittelständische Unternehmen gehen bei dieser Änderung als klarer Sieger hervor: Für sie gilt eine erhöhte Förderquote von 35 Prozent der F&E-Ausgaben, während die allgemeine Förderquote für Unternehmen bei 25 Prozent liegt.
Bedeutung des Wachstumschancengesetzes für Standort Ulm
Durch die Universität Ulm mit ihren 10.500 Studierenden und das Universitätsklinikum ist die Region fest als Forschungs- und Entwicklungsstandort verwurzelt. Dazu kommen unzählige privatwirtschaftliche Unternehmen, welche in den Science Parks der Stadt in den Bereichen Maschinenbau, Pharma und Logistik forschend tätig sind. In nur wenigen anderen Städten werden deshalb die Auswirkungen des neuen Wachstumschancengesetzes, insbesondere der Erhöhung der Forschungs- und Entwicklungszulage, so deutlich spürbar sein.
Durch die neue Gesetzgebung werden nicht nur bestehende Projekte durch höhere Forschungszulagen unterstützt, sondern Unternehmen motiviert, mit Hochschulen und Forschungsinstitutionen zusammenzuarbeiten. Studierende profitieren von einer größeren Auswahl an Plattformen für studentische Forschungsarbeit und Praktika. Zu guter Letzt fallen durch die steuerlichen und bürokratischen Erleichterungen auch Existenzgründungen nach oder während des Studiums leichter. Studierende oder junge Gründer werden zu Innovation und Investitionen motiviert und dabei staatlich besser unterstützt.








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