Ulm News, 17.07.2024 11:38
Gunter Czisch wird Richter am Verfassungsgerichtshof - Wichtiges Ehrenamt für Ulmer Oberbürgermeister a.D.
Gunter Czisch ist zum ehrenamtlichen Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Würtemberg vorgeschlagen worden. Die Wahl des Ulmer Oberbürgermeister a.D. ist am Donnerstag im Landtag geplant.
In der 102. Plenarsitzung des Landtags Baden-Württemberg finden am Donnerstag, 18. Juli, die Ergänzungswahlen zum Verfassungsgerichtshof des Landes statt. Nach gut unterrichteten Kreisen wurde in diesen Tagen der Ulmer Oberbürgermeister a.D. Gunter Czisch für das Richteramt am Verfassungserichtshof vorgeschlagen. Die Wahl zum ehrenamtlichen Verfassungsrichter ist am Donnerstag im Landtag geplant.
Der Verfassungsgerichtshof hat die Stellung eines Gerichtes und eines Verfassungsorganes. Er ist organisiert als Gericht und mit unabhängigen, vom Landtag gewählten Richtern besetzt, die in einem geordneten, gerichtlichen Verfahren entscheiden oder feststellen, wie eine Verfassungsnorm auszulegen ist. Als Verfassungsorgan tritt der Verfassungsgerichtshof gleichberechtigt neben Landtag und Landesregierung.
Der Verfassungsgerichtshof des Landes ist gegenüber den anderen obersten Verfassungsorganen selbstständig und unabhängig. Er regelt seine Angelegenheiten im Rahmen der Verfassung und der Gesetze selbst. Seine Entscheidungen liegen auf der Ebene der Staatsleitung. Er soll die Beachtung der Verfassung durch die anderen Verfassungsorgane sichern, wird aber nur auf Antrag tätig. Seine Entscheidungen binden Landtag und Landesregierung sowie alle Gerichte und Behörden des Landes. Sie haben Gesetzeskraft, soweit sie Landesrecht für nichtig oder mit der Landesverfassung unvereinbar erklären.




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