Ulm News, 08.06.2024 01:00
Mit Waffe und Teleskopschlagstock bedroht
Am Doinnerstag teilte ein 44-Jähriger, gegen 17:30 Uhr, über den polizeilichen Notruf mit, dass er gerade am Hettstedter Platz in Vöhringen von einem anderen Mann mit der Faust in das Gesicht geschlagen worden sei.
Der Täter sei in Begleitung von zwei weiteren Männern gewesen. Diese hätten den Geschädigten auch beleidigt. Noch während der Anfahrt von zwei Streifenwagenbesatzungen zum Einsatzort erklärte der Geschädigte in einem weiteren Notruf, dass einer der Dreiergruppe ihn mit einer Pistole bedroht habe. Vor Ort gab der alkoholisierte 44-Jährige an, dass sein Gegenüber zudem einen Teleskopschlagstock in der Hand gehalten habe. Die drei Männer seien nach der Tat in ein Anwesen in der Wannengasse gerannt. Nach dem Eintreffen von weiteren Einsatzkräften aus Illertissen, Weißenhorn und Neu-Ulm umstellten die Beamten das betreffende Haus und sperrten die Wannengasse für Fahrzeug- und Personenverkehr. Nach kurzer Zeit näherte sich die Dreiergruppe fußläufig.
Bei der folgenden Durchsuchung der Männer fanden die Beamten keinerlei Waffen auf. Der 18-jährige Beschuldigte, der laut Zeugenangaben die Waffen verwendet haben soll, stritt dies ab. Ein weiterer 18-Jähriger aus der Dreiergruppe räumte ein, den Geschädigten einmal mit der Faust in dessen Gesicht geschlagen zu haben. Dies sei jedoch aus Notwehr erfolgt, da der 44-Jährige die Männer zuvor mit einer großen Zange, bedroht haben soll. Diese fand die Polizei auf und stellte sie sicher. Bei der folgenden Nachschau im Wohnhaus des 18-Jährigen, fand die Polizei keine Waffe auf. Eine Gruppe von drei Kindern bestätigte, dass die Bedrohung mit einer Pistole und dem Teleskopschlagstock stattgefunden habe.
Allen Beteiligten sprachen die Beamten einen Platzverweis aus. Gegen den 18-Jährigen ermittelt die Polizei wegen Körperverletzung, gegen den anderen 18-Jährigen wegen Bedrohung und Beleidigung, sowie wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Inwieweit der 44-Jährige die drei Männer seinerseits bedroht hat, muss im Laufe der folgenden Ermittlungen geklärt werden.




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