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Ulm News, 05.06.2024 18:18

5. June 2024 von Thomas Kießling
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Hochwasser-Soforthilfen können in Bayern ab sofort beantragt werden


Aufgrund der Folgen des Hochwassers richtet der Freistaat Bayern Soforthilfen ein.  Die Hilfen können ab 6. Juni beantragt werden. 

Das hat das Bayerische Kabinett in seiner Sitzung am Dienstag beschlossen. Damit sollen die Bürgerinnen und Bürger möglichst schnell Unterstützung erhalten. Für betroffene Privathaushalte im Freistaat Bayern stehen folgende Soforthilfen des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat zur Verfügung:

- Es wird eine Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in
Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt gewährt. Bei
Versicherbarkeit Abschlag von 50 %. Das heißt, war
ein Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine
Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe
bis zu 2.500 Euro.
- Zudem wird eine Soforthilfe „Ölschäden an
Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je
Wohngebäude gewährt. Bei Versicherbarkeit
Abschlag von 50 %. Das heißt, war ein Versicherungsschutz
möglich, wurde aber keine Versicherung
abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 5.000
Euro.
Diese Anträge können nur von Eigentümern gestellt werden.
Anträge können ab Donnerstag, 06. Juni 2024, beim Landratsamt Neu-Ulm eingereicht werden bzw. sind ab 06. Juni frei geschaltet unter www.landkreis-
nu.de/Hochwasser/Soforthilfen oder persönliche Abgabe der Anträge Montag bis Freitag (ab 06.06.2024) von 09:00 – 13:00 Uhr sowie 14:00 bis
18:00 Uhr: 

- Landratsamt Neu-Ulm
Kantstraße 8
89231 Neu-Ulm
Erdgeschoss, Zimmer 27
- Dienststelle Illertissen
Ulmer Straße 20
89257 Illertissen
1. Stock, Zimmer 126

Bitte beachten: Da für die Anträge eine Identitätsprüfung erforderlich ist, bitte keine Anträge per Post senden oder in den Briefkasten des Landratsamts einwerfen. Diese Anträge können nicht bearbeitet werden. 



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