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Ulm News, 25.04.2024 12:20

25. April 2024 von Ralf Grimminger
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Gravierende Verstöße festgestellt bei Kontrolle von Tunern und Lastwagen auf A 7


Am Mittwochabend führten Beamte der Autobahnpolizei Memmingen, insbesondere des Gefahrguttrupps, und die Kontrollgruppe Poser/Tuner, auf dem Parkplatz Tannengarten-West eine mehrstündige Kontrollaktion durch. Hierbei stellten sie im Bereich des Schwerverkehrs sowie der Tunerszene einige, teilweise massive, Verstöße fest.

Bei den Schwerverkehrskontrollen des Gefahrguttrupps kamen insgesamt drei Missachtungen der Lenk- und Ruhezeiten sowie eine mangelnde Ladungssicherung zutage. Der schwerwiegendste Verstoß ergab sich bei der Kontrolle eines polnischen Kleintransporters. Hier ermittelten die Beamten, dass der 22-jährige Fahrer nicht durchgehend seine Fahrerkarte gesteckt hatte. Damit wollte er offensichtlich über seine tatsächliche Lenkzeit hinwegtäuschen. Nachdem die Kontrolleure ihm aber nachgewiesen hatten, knapp 23 Stunden fast ununterbrochen am Steuer gesessen zu haben, untersagten sie ihm die Weiterfahrt bis heute Morgen. Von ihm und seinem polnischen Unternehmen verlangten sie Sicherheitsleistungen im vierstelligen Bereich ab. Die fälligen Anzeigen leiten die Kontrolleure an das Bundesamt für Logistik und Mobilität weiter.

Die Kontrollgruppe Poser/Tuner stellte bei vier getunten Pkw unzulässige technische Veränderungen fest, die allesamt das Erlöschen der Betriebserlaubnis und die Unterbindung der Weiterfahrt zur Folge hatten. Die kontrollierten Fahrzeuge wiesen entweder eine verbotene Rad-/Reifenkombination oder ein verändertes und nicht abgenommenes Gewindefahrwerk auf. Den massivsten Verstoß brachten die Beamten bei der Kontrolle eines BMW in Erfahrung, bei dem durch den Eingriff in das Motorsteuergerät eine Leistungssteigerung von 204 PS auf etwa 330 PS erfolgt war. Des Weiteren fehlte der Dieselpartikelfilter und die Nebelscheinwerfer und die Seitenscheiben waren verbotenerweise foliert. Weitere Bauteile entsprachen ebenfalls nicht den Vorschriften. So stellten die Beamten das Fahrzeug sicher, um es von einem Sachverständigen begutachten lassen zu können. In allen Fällen erhalten die betreffenden Fahrzeugführer eine Anzeige nach der Straßenverkehrszulassungsverordnung.



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