Ulm News, 22.04.2024 17:31
Fast tausend Fahrzeuge beim "Speedmarathon" geblitzt


Beschreibung: 991 Fahrer musste das Polizeipräsidium Ulm am Freitag in seinem Zuständigkeitsbereich wegen zu schnellen Fahrens beanstanden.
Fotograf: Thomas Heckmann

991 Fahrer musste das Polizeipräsidium Ulm am Freitag in seinem
Zuständigkeitsbereich wegen zu schnellen Fahrens beanstanden. Im Bereich des bayerischen Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West wurden 251 Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer beanstandet.
Überhöhte Geschwindigkeit ist bei schweren Verkehrsunfällen nach wie vor die Unfallursache Nummer eins. Mit Verkehrssicherheitsaktionen wie dem Speedmarathon wollen Polizei, Kommunen und Landratsämter diese Unfallursache bekämpfen und ein Umdenken bewirken. An insgesamt 45 Kontrollstellen führte die Polizei des Polizeipräsidium Ulm in der Region Geschwindigkeitsmessungen durch. Von 44.419 Fahrzeugen fuhren 991 zu schnell. 548 Fahrer kommen mit einer Verwarnung davon, das heißt sie überschritten die zulässige Geschwindigkeit um nicht mehr als 20 km/h. Ein Bußgeld in Höhe von mindestens 100 Euro und Punkte im Zentralregister erwartet 443 Fahrer. 30 Fahrzeuglenker müssen mit Fahrverboten rechnen. Neben den Geschwindigkeitsverstößen deckte die Polizei eine Fahrt unter Alkoholeinfluss auf. Dass keiner der Fahrenden unter Betäubungsmitteleinfluss stand, sieht die Polizei als erfreulich an. Darüber hinaus benutzten vier Fahrende ihr Mobiltelefon und fünf waren nicht angeschnallt. Das Polizeipräsidium wird Geschwindigkeitskontrollen schwerpunktmäßig und flächendeckend auch zukünftig durchführen.
Die Beamtinnen und Beamten im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West beanstandeten 251 Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer. Der negative Spitzenreiter überschritt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 86 km/h.
Insgesamt beteiligten sich mehr als 150 Einsatzkräfte an knapp 90 Kontrollstellen. Dabei fuhren etwa 23.000 Fahrzeuge durch die Messstellen. Trotz deren frühzeitiger Veröffentlichung beanstandete die Polizei bei 251 Fahrzeugen eine Überschreitung der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Im Vorjahr lag die Zahl mit 374 Beanstandungen noch weit darüber.
Die Überwachung der Einhaltung der Geschwindigkeit kontrollierten die Beamtinnen und Beamten sowohl mit stationären Anlagen, als auch mit Hand-Lasermessgeräten und einer damit verbundenen sofortigen Anhaltung.
Einen Großteil der Verstöße ahndeten die Beamten direkt mit einem Verwarnungsgeld, mehrere der Verkehrssünder müssen jedoch mit Bußgeldanzeigen oder sogar mit Fahrverboten rechnen.
Den negativen Spitzenreiter stellten Beamte im Landkreis Oberallgäu auf der BAB 7 im Bereich Durach fest. Dort fuhr ein 53-jähriger Mann mit seinem Pkw eine gemessene Geschwindigkeit von 166 km/h bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Der Bußgeldkatalog sieht für einen solchen Verkehrsverstoß ein dreimonatiges Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld von mindestens 700 Euro vor. Bei derart hohen Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gehen die Ahndungsstellen regelmäßig von vorsätzlichem Handeln aus, was zu deiner Verdoppelung der Geldbuße führt.







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