Ulm News, 20.04.2024 09:00
Buchsbaumzünsler in die Tonne


Beschreibung: Pflanzenteile, die vom Buchsbaumzünsler befallen sind, gehören in den Restmüll und dürfen nicht als Grüngut entsorgt werden.
Fotograf: Pixabay/Beispielfoto

Pflanzenteile, die vom Buchsbaumzünsler befallen sind, gehören in den Restmüll und dürfen nicht als Grüngut entsorgt werden. Darauf weisen die Entsorgungsbetriebe Ulm (EBU) hin.
Relativ früh beginnt in diesem Jahr die Zeit der gefürchteten Buchsbaumzünsler. Um eine schnelle Ausbreitung des Schädlings zu verhindern, dürfen die befallenen Pflanzenteile nicht in die Biotonne, auf den Kompost oder auf die Gartenabfall- und Häckselplätze gelangen. Darauf weisen die Entsorgungsbetriebe Ulm (EBU) hin.
Die Entsorgung erfolgt möglichst abgeschlossen als Restmüll im Müllheizkraftwerk Donautal. Kleinere Mengen können einfach in Ihre Restmülltonne gegeben werden. Wenn der Buchsbaumschnitt nicht in die Tonne passt, kann er gegen eine Gebühr von 25 Euro am Recyclinghof Grimmelfingen als Restmüll abgegeben oder an allen Recyclinghöfen gegen Scan des Gebührenbescheids als Sperrmüll angeliefert werden. In beiden Fällen muss das Schnittgut in verschlossene, transparente Säcke verpackt werden.
Größere Mengen über 200 Kilogramm, wenn z.B. die gesamte Hecke geschnitten wird, können entsprechend verpackt direkt beim Müllheizkraftwerk im Donautal angeliefert werden. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 7:00 bis 16:30 Uhr.






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