Ulm News, 08.04.2024 16:11
Kommunalwahl 2024: 334 Kandidaten bewerben sich für den Kreistag Alb-Donau
Zur Kreistagswahl im Alb-Donau-Kreis am 9. Juni 2024 stellen sich 334 Kandidatinnen und Kandidaten von fünf Parteien und einer Wählervereinigung zur Wahl. Das teilt das Landratsamt Alb-Donau mit.
Der Kreiswahlausschuss unter Vorsitz von Landrat Heiner Scheffold hat heute für die zehn Kreistagswahlkreise insgesamt 57 Wahlvorschläge zugelassen. Bei der Kreistagswahl 2019 hatten sich 319 Kandidatinnen und Kandidaten auf 53 Wahlvorschlägen beworben. CDU, Freie Wähler Alb-Donau, GRÜNE und SPD treten dabei in allen zehn Wahlkreisen mit eigenen Kandidaten an. Die AfD reichte in sieben Wahlkreisen Wahlvorschläge ein.
Maximal waren in den zehn Wahlkreisen je Partei oder Wählervereinigung insgesamt 80 Bewerbungen möglich. Die CDU stellt 73 Kandidaten, die Freien Wähler Alb-Donau 77, die GRÜNEN 75, die SPD 73, die FDP 24 und die AfD 12.
Die Bewerberinnen, es haben sich insgesamt 109 Frauen beworben (2019: 81), und Bewerber müssen wie bisher nicht in dem Wahlkreis wohnen, indem sie sich zur Wahl bewerben. Es genügt der Wohnsitz im Alb-Donau-Kreis. Zehn Wahlkreise für die Kreistagswahl Bei der Kreistagswahl in diesem Jahr gibt es, wie bereits bei den Wahlen 2009, 2014 und 2019, erneut zehn Wahlkreise. Der Zuschnitt der Wahlkreise entspricht dabei der Wahl von 2019. Die Zahl der zu vergebenden Sitze hat sich auf 54 erhöht, da der Alb-Donau-Kreis am 30. September 2022 mehr als 200.000 Einwohner hatte (2019 waren 52 Sitze zu vergeben). Im Einzelnen stellen die Wahlkreise folgende Zahl an Kreisrätinnen oder Kreisräten:
Wahlkreis I Ehingen 7 Sitze
Wahlkreis II Munderkingen 4 Sitze
Wahlkreis III Schelklingen 4 Sitze
Wahlkreis IV Blaubeuren 4 Sitze
Wahlkreis V Erbach 4 Sitze
Wahlkreis VI Laichingen 6 Sitze
Wahlkreis VII Dornstadt 6 Sitze
Wahlkreis VIII Blaustein 5 Sitze (2019: 4 Sitze)
Wahlkreis IX Langenau 8 Sitze (2019: 7 Sitze)
Wahlkreis X Dietenheim 6 Sitze
Für die Stimmabgabe ist die Zahl der Sitze, die auf einen einzelnen Wahlkreis
entfallen, entscheidend. Die Wähler können den verschiedenen Kandidaten in den Wahlkreisen nur so viele Stimmen geben, wie dem Wahlkreis Sitze zustehen. Beispielsweise entfallen auf den Wahlkreis Erbach vier Sitze. Das heißt, dass die Wählerinnen und Wähler in diesem Wahlkreis höchstens vier Stimmen vergeben können.






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