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Ulm News, 06.03.2024 21:29

6. März 2024 von Ralf Grimminger
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Cem Özdemir in Ulm: Blockier-und Misthaufen-Verbot, Betonsperren und Gitter zum Schutz vor Traktoren und Bauern


Am Donnerstag, 7. März, spricht Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir im Stadthaus in Ulm. Die hiesigen Bauern haben keine Demo angemeldet. Doch die Behörden rechnen mit "Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch protestierende Landwirte mit ihren Traktoren", teilt die Stadt Ulm mit, die für Donnerstag von 6 bis 24 Uhr eine Allgemeinverfügung mit Blockier-Verbot für den Altstadtring erlassen hat. 

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir besucht am Donnerstag Ulm. Er stellt sich den Fragen von Journalisten und Zuhörern beim schon seit langer Zeit ausverkauften Südwest Presse Forum. Die Sicherheitsmaßnahmen für die Veranstaltung sind enorm. 
Am Mittwochabend hat die Stadt Ulm zudem eine Allgemeinverfügung erlassen.  Bei den Bürgerdiensten seien für diesen Tag keine Versammlungen angemeldet, so die Stadt Ulm und ergänzt: "Angesichts der derzeit politisch aufgeheizten Stimmung rechnen die Behörden aber mit Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch protestierende Landwirte mit ihren Traktoren". In der Allgemeinverfügung, die am Donnerstag von 6 bis 24 Uhr gilt, ist unter anderem festgelegt, dass nicht blockiert werden darf, das Mitführen von Frontladern oder Häckslern nicht erlaubt ist  und nichts abgeladen werden darf, was die Fahrbahnen verschmutzt. Die Allgemeinverfügung gilt für den vom Altstadtring umgebenen Innenstadtbereich, zu dem auch der Münsterplatz gehört.

Cem Özdemir stand schon als einfacher Abgordneter unter besonderem Schutz. Dieser war seinerzeit nötig wegen der klaren Aussagen des türkisch stämmigen Politikers aus Bad Urach in Richtung und über den türkischen Ministerpräsidenten Erdogan. Damals blieb aber alles ruhig. Als Bundesminister gelten für Özdemir nun weiter gehende Schutzmaßnahmen. Diese wurden nochmals verstärkt nach den Bauernkrawallen in Biberach und den Angriffen, Blockaden und massiven Beleidigungen in den letzten Wochen vor allem gegen Politikerinnen und Politiker von Bündnis 90/Die Grünen. 
Das allein ist schon Aufwand genug für die Stadtverwaltung und die Polizei in Ulm. Was aber machen die Bauern?

Aktuell sei keine Aktion auf dem Münsterplatz vorgesehen, sagte Ernst Buck, Vorsitzender des Kreisbauernverbands Ulm-Ehingen, gegenüber der Südwest Presse. Der Bauernfunktionär schränkte aber gleichzeitig ein, dass es auch in Ulm und Umgebung „junge Wilde“ gebe, die "glauben, dass wir mit Kommunikation nichts erreichen“. Der Bauernverband Ulm-Ehingen könne nicht für alle sprechen. Keine klare Aussage gegen Bauernrandale und Ausschreitungen. 

Offensichtlich wird dem Versprechen des Bauernvorsitzenden Buck nicht  vertraut. Die Ulmer Polizei will Randale, Misthaufen und Traktoren auf dem Münsterplatz wie in Biberach um jeden Preis vermeiden. Das Stadthaus wird für Ausstellungsbesucher am Donnerstag - auch auf Anraten des Bundeskriminalamts - bereits um 17.30 Uhr geschlossen. Das Gebäude selbst wird mit grünen Gittern und speziellen Zugangskontrollen gesichert. 

Überlegt wird, den Münsterplatz und das Stadthaus mit Pollern und Sperren, die jährlich die Eingänge des Ulmer Weihnachtsmarkts zieren, zu versperren und so Traktoren beziehunsgweise jene Landwirte, die Regeln und Zusagen missachten, vom Münsterplatz fernzuhalten.
Im Januar waren Bauern mit zig Traktoren hupend unberechtigt und unerlaubt ohne Versammlungsanmeldung auf den Münsterplatz gefahren. Die Stadt Ulm hatte die Monsterdemo nachträglich als Versammlung deklariert und die Bauern so vor behördlichen Ermittlungen geschützt. 

Im Ulmer Stadthaus geht es am Donnerstag aber um Politik und die Person von Cem Özdemir. Dieser  muss gerade die Wut der Bauern über die Kürzungspläne der Regierung beim Agrardiesel aushalten. Auch sonst ist der Schwabe mit türkischen Wurzeln ein streitbarer Agrarminister: Er setzt sich für ein Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel oder befürwortet eine Steuer für das Tierwohl. Hat der gebürtige Bad Uracher darauf eigentlich noch so richtig Lust? Oder zieht es ihn zur Spitzenkandidatur der Grünen bei der nächsten Landtagswahl in Baden-Württemberg? Darüber wollen sich SWP-Redakteure Judith Conrady und Ulrich Becker mit dem Minister unterhalten. 

Rechtzeitig zu Veranstaltung kommen 

 Das Publikum wird gebeten, ausreichend Zeit für Anfahrt und Einlass einzukalkulieren. Am Stadthaus-Eingang gibt es ab 18 Uhr genaue Einlass- und Taschenkontrollen. Es dürfen keine Rucksäcke, Flaschen und größere ­Gegenstände mit ins Stadthaus genommen werden. Die Besucherinnen und Besucher werden außerdem gebeten, einen Ausweis mitzuführen.

Stadthaus schließt Ausstellungen früher

Aus Rücksicht auf das Südwest Presse Forum mit Cem Özdemir schließt das Stadthaus seinen Ausstellungsbereich am Donnerstag ausnahmsweise schon um 17.30 Uhr, anstatt wie sonst donnerstags um 20 Uhr.

Das ist am Donnerstag nicht erlaubt in der Ulmer Innenstadt 

Alle nicht oder nicht rechtzeitig angezeigten Versammlungen, die einen landwirtschaftlichen Bezug oder Hintergrund erkennen lassen können, insbesondere im Zusammenhang mit der Subventionierung von Agrardiesel, werden in dem im anliegenden Lageplan rot markierten Geltungsbereich am 07.03.2024 von 06:00 Uhr bis 24:00 Uhr wie folgt beschränkt:

Die Not- und Rettungswege sind zu jeder Zeit freizuhalten und ggf. auf Anweisung der Polizeibeamten freizuräumen. Hierfür ist stets eine Fahrspur für Rettungsfahrzeuge freizuhalten.

Das Mitführen von angehängten oder angebauten Fahrzeugteilen (z.B. abnehmbarer Frontlader) an landwirtschaftlichen Zugfahrzeugen ist bei der Teilnahme an den Versammlungen untersagt. Die Teilnahme an den Versammlungen mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (z. B. Mähdrescher, Häcksler) ist nicht erlaubt.

Das Ablagern, Auskippen oder Ausgießen von Dünge-, Futter- oder Streumitteln sowie Tierexkrementen oder ähnlichen die Infrastruktur verschmutzenden Stoffen oder Gegenständen ist untersagt.

Bei der Durchführung von Einzelfahrten und Korsos von landwirtschaftlichen Zugmaschinen und/oder Lastwägen ist auf allen öffentlichen Straßen und Wegen eine Mindestgeschwindigkeit von 15 km/h einzuhalten, soweit keine verkehrsrechtlichen Anordnungen und Regelungen entgegenstehen. Anlassloses Stehenbleiben im öffentlichen Verkehrsraum ist untersagt, soweit für diese Bereiche keine Versammlung rechtzeitig angezeigt wurde.

Das Transportieren von Personen auf der Ladefläche ist verboten.

Bei einer größeren Teilnehmerzahl sind Fahrzeug-Blöcke zu 10 bis maximal 15 Fahrzeugen zu bilden, zwischen denen Abstand zu halten ist, um dem übrigen Verkehr ein Ein- oder Ausfahren an den Anschlussstellen und/oder Parkplätzen zu ermöglichen.

Mitgeführte Transparente und andere Gegenstände (z. B. Fahnen) müssen sicher an den Fahrzeugen angebracht werden, damit sie sich nicht lösen können und andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Die Sicht oder das Fahrverhalten des Fahrzeugführers darf nicht durch angebrachte Kundgebungsmittel beeinträchtig werden.

Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung treten damit am 07.03.2024, 00:00 Uhr in Kraft.

Wie werden die Verbotet begründet

Seit dem 08.01.2024 kommt es bundesweit zu Protesten, Demonstrationen und Blockaden. Diese Proteste richten sich insbesondere gegen die teilweise Abschaffung der Steuervergünstigung für landwirtschaftlichen Dieselkraftstoff. Zunehmend haben sich in den letzten Wochen auch Personen mit anderen als landwirtschaftlichen Anliegen an den Aktionen beteiligt. Der Umfang und Ablauf dieser ist damit zunehmend unkalkulierbarer geworden. Im Rahmen der bundesweiten Protestaktionen in der 2. Januar-Woche 2024 kam es im Bereich des Polizeipräsidiums Ulm - insbesondere am 08. Und 09.01.2024 - zu Sternfahrten mit Traktoren. Im Stadtbereich Ulm wurde hierbei der Verkehr stundenweise massiv gestört und blockiert.
Eine nichtangemeldete Versammlung auf dem Münsterplatz mit großen landwirtschaftlichen Fahrzeugen führte zu Einschränkungen und gefährlichen Situationen für Fußgänger auf den Zufahrten und insbesondere auf dem Münsterplatz selbst.
Am 09.02.2024 fand ein Besuch des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, im Alb-Donau-Kreis statt. Der Ministerpräsident gehört der Partei Bündnis 90/Die Grünen an. Auf der Fahrt nach Berghülen zum dortigen Windpark sollte eine nicht angemeldete Protestversammlung stattfinden. Es konnten protestierende Landwirte mit Traktoren durch quer gestellte Streifenfahrzeuge der Polizei gestoppt werden. Es hatten sich etwa 50 Traktoren aus verschiedenen Richtungen über Feld-, Wald- und Wiesenwege um den Windpark positioniert und die Zufahrtswege blockiert.
Aufgrund persönlicher Ansprache durch die Polizei räumten die Traktorfahrer schließlich den Zufahrtsweg. Am Aschermittwoch, dem 14.02.2024, kam es im Bereich der Stadthalle Biberach im Rahmen einer unangemeldeten Versammlung zu Ausschreitungen. An diesem Tag sollte der Politische Aschermittwoch der Partei Bündnis 90/Die Grünen in Biberach stattfinden. Dort wurde die öffentliche Sicherheit und Ordnung wesentlich durch das Abhalten einer nicht angemeldeten Versammlung, Blockaden von Zufahrtsstraßen zum Veranstaltungsgelände, Abbrennen von Reifen und Stroh sowie Sachbeschädigungen / Körperverletzungen und persönliche Anfeindungen gegenüber Personen und Personengruppen beeinträchtigt.
Am 07.03.2024 wird der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir, welcher der Partei Bündnis 90/Die Grünen angehört, für einen Austausch im Stadthaus in Ulm sein. Für diesen Tag sind keine Versammlungen diesbezüglich angemeldet. Angesichts der derzeit politisch aufgeheizten Stimmung muss an diesem Tag mit Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der oben beschriebenen Art und Weise gerechnet werden.

 

 

 

 

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