Ulm News, 27.01.2024 00:07
Mordprozess in Ulm: Ex-Freundin brutal mit Messer getötet
Am Freitag hat der Prozess gegen einen 56-jährigen Mann beginnen, der beschuldigt wird, im August vergangenen Jahres in Ehingen seine ehemalige Lebensgefährtin mit einem Messer getötet zu haben.
Text/Fotos für ulm-news: Thomas Heckmann
Vor dem Ulmer Landgericht hat Oberstaatsanwältin Claudia Nemetz die Anklageschrift verlesen, darin listet sie eine wohl toxische Beziehung auf, die seit rund drei Jahren bestanden hatte und die aus gemeinsamen Alkoholkonsum und Gewalttätigkeiten gegen die Frau bestand. Kennengelernt haben sich die beiden in der Gemeinschaftsunterkunft, in der jeder von ihnen ein eigenes Zimmer bewohnte.
Im Mai 2023 kam es dann zur Trennung, die wohl in der Eifersucht von Valentin I. seine Ursache hatte. Da sie beide weiterhin auf unterschiedlichen Stockwerken im gleichen Haus wohnten, brach der Kontakt jedoch nicht ab. Am 3. August trank man dann in ihrem Zimmer zu fünft Alkohol, hörte Musik und tanzte dazu. Nach 22 Uhr kam es dann auf der Toilette im Erdgeschoss zu einem Zusammentreffen der beiden, dort stach der stark alkoholisierte Mann auf die 42-jährige Frau ein.
Die Staatsanwältin sprach von zahlreichen Stichen durch ein Küchenmesser mit einer 23 Zentimeter langen Klinge, darunter einen Stich in den Bauch, einen in die Flanke und fünf Verletzungen am Arm. Die Frau verstarb aufgrund des starken Blutverlustes noch am Tatort. Danach ging Valentin I. auf sein Zimmer zurück, rief die Polizei an, trank ein Glas Wodka und wartete seine Festnahme ab. Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat als Mord, daher droht dem Mann eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Der rumänische Tatverdächtige äußerte sich ausführlich. Er arbeitet seit 17 Jahren in Deutschland und beteuerte mehrfach, dass er ein friedlicher Mensch ist. Er können nicht nachvollziehen, warum er das getan habe und „es tut mir wahnsinnig leid, was ich getan habe“. Detailliert schilderte er den Nachmittag und den Abend vor der Tat, doch an die Tat selbst kann er sich nach seinen Worten überhaupt nicht mehr erinnern. Selbst an die beiden Notrufe,
mit denen er die Polizei verständigt hat, kann er sich nicht mehr erinnern. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter spielte dann die Mitschnitte ein, auf denen Valentin I. gut zu hören war. Auch die Friedfertigkeit wurde durch den Richter in Zweifel gezogen, er zitierte dazu ein Urteil gegen den 56-Jährigen aus dem Jahr 2020. Damals hatte er eine andere Partnerin und diese hat er geschlagen und mit einem Messer bedroht, daher wurde er zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt. Auf Valentin I.s Erwiderung „Das basiert auf Lügen, sie hat das behauptet, aber das ist nicht wahr“ zitierte Tresenreiter dann aus dem Urteil, dass I. die Taten zugegeben hatte.
Ein Zeuge, der nahezu täglich Freunde in dem Ehinger Haus besucht, beschrieb den Angeklagten als netten Mensch, solange er nüchtern ist. „Wenn er betrunken ist, schlägt er jeden“, zeigte das andere Gesicht des Angeklagten. So hat der Zeuge auch selbst gesehen, wie der Angeklagte das spätere Opfer getreten hat. Seinen Alkoholkonsum gab Valentin I. mit etwa einem Glas Wodka täglich an. Bei seiner Festnahme ergab ein Atemalkoholtest einen Wert von über 2,8 Promille, mit dieser Alkoholisierung konnte er nach den Aussagen der Polizisten, die ihn festgenommen haben, in Handschellen die Treppen herunterlaufen ohne zu schwanken.
Es sind insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt, an denen zehn Zeugen und ein Sachverständiger geladen sind. Ein Urteil wird für Anfang März erwartet.






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