Ulm News, 01.12.2023 08:00
OB-Wahl am Sonntag in Ulm: Fünf Kandidaten und 94 000 Wahlberechtigte
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Beschreibung: Eine Kandidatin und vier Kandidaten stellen sich am Sonntag in Ulm zur Wahl.
Fotograf: IHK Ulm/Armin Buhl
Am Montag und Dienstag waren die letzten von insgesamt 16 Podiumsgesprächen zur OB-Wahl in Ulm. Am vergangenen Montag bei der IHK und am Dienstag im Stadthaus, organisiert mit einem für das Publikum spannendem Konzept von SWR und der Landeszentrale für politische Bildung. Die Ulmer OB-Wahl findet am Sonntag, 3. Dezember, statt. Sollte im ersten Wahlgang keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als 50 Prozent der Stimmen erhalten, dann findet am 17. Dezember eine Stichwahl statt.
Alle dieser 16 Fragenrunden mit dem der Grünen Stadträtin und Grünen Landesvorsitzenden Lena Schwlling, Amtsinhaber Gunter Czisch, dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Martin Ansbacher, dem Einzelhänlder Thomas Treutler und dem Verkaufs- und Kommunikationstrainer Daniel Langhans verliefen fair und weitgehend in sachlichem Ton. Die Kandidaten werden bis zum letzten Tag vor der Wahl, um Stimmen kämpfen und werden am Samstag auch wieder an den Wahlständen in der Hirschstraße vor beim Stadthaus noch einmal mit den Ulmerinnen und Ulmern das Gespräch suchen.
Was ist bei der Wahl zu beachten?
Wahlbenachrichtigung
Wer keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, aber meint wahlberechtigt zu sein, oder wer die Wahlbenachrichtigung verloren hat, kann auch mit einem amtlichen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass, Führerschein) in seinem Wahllokal wählen. Ausschlaggebend für das Wahlrecht ist die Eintragung im Wählerverzeichnis. Das richtige Wahllokal kann beim Wahlamt der Stadt Ulm, Olgastraße 66, Tel. 161-3372 erfragt werden oder im Wahllokalfinder auf ulm.de identifiziert werden.
Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)?
An der Oberbürgermeisterwahl sind rund 94.000 Personen wahlberechtigt (2015: 91.000) davon rund 9200 Unionsbürger (m/w/d; 2015: etwa 8.000). Das aktive Wahlrecht ist das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen. Bei der Oberbürgermeisterwahl der Stadt Ulm ist wahlberechtigt, wer
- die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzt,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitzin der Stadt Ulm hat,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
- im Wählerverzeichnis der Stadt Ulm geführt wird.
Voraussetzung für die Wahlberechtigung ist also, dass man spätestens am 03. September 2023 nach Ulm zugezogen oder die Hauptwohnung in Ulm begründet haben muss. Alle Personen, die nach dem 03. September 2023 in Ulm zuziehen oder hier ihre Hauptwohnung begründen, sind grundsätzlich nicht wahlberechtigt.
Briefwahl
Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 1. Dezember, um 18 Uhr beantragt werden. Nur in nachgewiesenen Ausnahmefällen ist eine Beantragung bis zum Wahltag um 15 Uhr im Wahlamt in der Olgastr. 66 möglich.
Rücksendung
Die roten Wahlbriefe müssen am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Ulm, Olgastraße 66, eingehen bzw. dort in den Briefkasten geworfen werden. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr zur Wahl zugelassen.
Wahlablauf
Da bei der OB-Wahl im Wahllokal keine Stimmzettelumschläge verwendet werden, muss der Stimmzettel so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
Am Wahltag sind die Wahllokale von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Stimmabgabe geöffnet.
In vier Wahlbezirken wird eine repräsentative Wahlstatistik erhoben. Die Wähler erhalten hier Stimmzettel, die nach Altersgruppe unterschieden sind. Bei der Stimmzettelausgabe wird daher nach der Altersgruppe der wahlberechtigten Person gefragt, sofern diese nicht aus der Wahlbenachrichtigung ersichtlich ist. Das Wahlgeheimnis wird hierbei eingehalten. Weitere Informationen zur Wahlstatistik und eine Übersicht zu den betroffenen Wahllokalen, sind auf der Homepage der Stadt Ulm hinterlegt.
Wahlpräsentation
Es wird wieder eine Veranstaltung am Wahlabend im Rathaus geben. Das Rathaus öffnet dafür um 18 Uhr. Dort werden auch die Ergebnisse der Wahl präsentiert.
Die Wahlergebnisse werden auch in das Internetangebot der Stadt Ulm eingestellt und können ab ca. 18:30 Uhr bis zum Ende der Auszählung unter ulm.de im Bereich Oberbürgermeisterwahl 2023 abgerufen werden.
Ergebnisse bei der OB-Wahl vor acht Jahren
Bei der letzten OB-Wahl im Dezember 2015 betrug die Wahlbeteiligung 43%, 90.313 Wahlberechtigte (einschließlich der Unionsbürger*innen) waren vor acht Jahren zur Wahl gerufen, der Anteil der Briefwähler*innen lag damals bei 19%.



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