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Ulm News, 27.09.2023 12:45

27. September 2023 von Ralf Grimminger
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Innovative Technologien bei Brandschutztüren: Sicherheit für Mensch und Gebäude


In Deutschland kommt es jährlich zu rund 200 000 Gebäudebränden. Um Menschen zu schützen und die Schäden möglichst gering halten zu können, sieht die Landesbauordnung den Einbau von Brandschutztüren vor.

Diese Vorschrift gilt sowohl für öffentliche, gewerbliche als auch private Gebäude. Die Türen können aber nicht nur vor Feuer und Hitze schützen, sondern sind auch in anderen Bereichen sinnvoll. 

In welcher Form gibt es Brandschutztüren?

Damit eine Brandschutztür als solche anerkannt wird, muss entweder der Sicherheitsstandard DIN 4102-5 oder DIN EN 1634-1 eingehalten sein. Grundsätzlich hat die Brandschutztür die Aufgabe, Feuer und Hitze aufzuhalten und das Übertreten eines Brandes auf andere Gebäudeteile zu verhindern. Eine Brandschutztür kann in verschiedene Feuerwiderstandsklassen geteilt werden. Hierbei geht es vor allem darum, wie lange das Material der Hitze und den offenen Flammen standhält. In Deutschland gibt es die folgenden Widerstandsklassen:

  • T30
  • T60
  • T90
  • T120
  • T180

Die Zahl hinter dem Buchstaben T gibt die Minuten an, in denen die Brandschutztür einen entsprechenden Schutz garantiert. In der Landesbauordnung wird meist eine Brandschutztür T30 gefordert. Diese findet sich vor allem in öffentlichen, aber auch in gewerblichen Gebäuden. Immer häufiger setzen auch Privathaushalte auf diese speziellen Türen. Wer sich bereits näher mit Brandschutztüren befasst hat, konnte vielleicht auch schon die unterschiedlichen Begrifflichkeiten feststellen. Feuerhemmende, hochfeuerhemmende und feuerbeständige Türen sind hierbei aber nicht das Gleiche. Für die diversen Widerstandsklassen gibt es nämlich auch unterschiedliche Bezeichnungen. 
Brandschutztüren gibt es zudem auch mit einem oder zwei Flügeln. Vor allem in großen Fluren und Eingangsbereichen kommen zweiflügelige Optionen häufig zum Einsatz.

Rauch- und Feuerschutz sind zwei Paar Schuhe

Bei einem Brand innerhalb eines Gebäudes kommt es zu hochgiftiger Rauchentwicklung. Wird zu viel Kohlenmonoxid eingeatmet, kommt es bereits nach kurzer Zeit zu Orientierungslosigkeit und Ohnmacht. Daher spielt bei einer Brandschutztür auch die Rauchdichtigkeit eine besonders wichtige Rolle. Doch nicht jede rauchdichte Tür hält das Feuer auf und nicht jede feuerbeständige Tür verhindert die Rauchentwicklung im gesamten Gebäude. Damit der Rauchschutz gegeben ist, braucht es eine vollständige Dichtung. Diese muss auch heißem Rauch von über 200 Grad standhalten. Nicht immer muss eine Brandschutztür rauchdicht sein. Für die allgemeine Sicherheit ist es jedoch äußerst empfehlenswert, auf diese zusätzliche Ausstattung zurückzugreifen.

Innovative Lösungen mit Einbruchschutz

Brandschutztüren sind massiv und in der Regel aus robusten Materialien gefertigt. Dies ist notwendig, um den Feuerschutz aufrechtzuerhalten. Durch die notwendigen Eigenschaften bietet es sich natürlich auch an, die Türen mit einem zusätzlichen Einbruchschutz zu versehen. Dies spart Geld bei der Errichtung von gewerblichen und öffentlichen Gebäuden. Dabei kann selbst der höchste Einbruchschutz RC4 gewährleistet werden. Dieser sorgt dafür, dass erfahrene Täter mit Stemmeisen, Bohrmaschine und Co. zumindest 10 Minuten benötigen, um die Tür zu öffnen. In Kombination mit weiteren Sicherheitssystemen reicht dies oft aus, um Täter in die Flucht zu schlagen. Durch die massive Bauform kann eine Brandschutztür selbst mit Beschusshemmung ausgestattet werden. Dies spielt unter anderem in Panikräumen eine Rolle.

In welchen Fällen sind Brandschutztüren verpflichtend?

Grundsätzlich muss eine Brandschutztür immer dann verbaut werden, wenn diese von der Landesbauordnung oder den Sonderbauvorschriften gefordert wird. Bundesweit gibt es in Deutschland hierzu aber keine klaren Regelungen. Denn der Brandschutz ist Aufgabe der Länder. Nicht nur gewerbliche und öffentliche Gebäude müssen mit Brandschutztüren ausgestattet werden. Auch im Einfamilienhaus kann der Einbau verpflichtend sein. Dies gilt beispielsweise meist dann, wenn eine Garage direkt an den Wohnraum grenzt. Auch für den Heizraum braucht es in manchem Bundesland eine Brandschutztür. Vor allem bei der direkt angrenzenden Garage kann zusätzlicher Einbruchschutz in Form von speziellen Beschlägen von Bedeutung sein. In öffentlichen und gewerblichen Gebäuden braucht es Brandschutztüren in der Regel bei langen Fluren, an Notausgängen und in Treppenhäusern.

Die korrekte Nutzung der Brandschutztüren wird dabei aber gerne missachtet. Denn damit die Türen ihren Zweck erfüllen können, müssen sie dauerhaft geschlossen sein. In den meisten Fällen ist eine Brandschutztür mit einem automatischen Schließmechanismus ausgestattet. Damit die Tür nun nicht jedes Mal geöffnet werden muss, kommt häufig einfach ein schwerer Türstopper oder Keil zum Einsatz.
Im Brandfall kann dies verheerende Folgen haben. Übrigens handelt es sich hier um eine strafbare Tat. Denn die Manipulation einer Brandschutztür ist selbst dann zu ahnden, wenn es nicht brennt. Als Alternative können Schließmechanismen mit Sensoren verbaut werden. Diese erkennen Feuer oder Rauch und schließen die Tür dann automatisch. In der Praxis kommen solche Türen aber nur selten zum Einsatz, da die Anschaffung deutlich teurer ist. 



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