Ulm News, 17.08.2011 18:00
Schavan ruft zu Bewerbung um USA-Stipendium des Bundestages
Seit mehr als 25 Jahren hat der Deutsche Bundestag gemeinsam mit dem amerikanischen Kongress bereits rund 4 000 jungen Berufstätigen die Chance geboten, mit einem Auslandsaufenthalt ihre persönlichen Zukunfts- und Karriereaussichten zu verbessern.
Mit dem einjährigen USA-Aufenthalt, einer Kombination aus Collegebesuch und berufsbezogenem Praktikum, ermöglicht das Parlamentarische Patenschafts-Programm auch im nächsten Jahr wieder 75 deutschen Nachwuchskräften, den „American Way of Life“ vor Ort zu erleben. Darauf hat die Bundestagsabgeordnete für Ulm und den Alb-Donau-Kreis sowie Bundesministerin für Bildung und Forschung, Annette Schavan (CDU), am Mittwoch in Berlin hingewiesen. „Ziel dieses von den Parlamenten der beiden Staaten veranstalteten Austausches ist das Kennenlernen der historischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung des anderen Landes und eine Vertiefung der deutsch-amerikanischen Beziehungen“, erklärte die Abgeordnete das Austauschprogramm. Abgeordnete des Bundestages und Mitglieder des amerikanischen Kongresses würden für die Dauer des Aufenthaltes die Patenschaft für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen übernehmen, fügte sie hinzu. „Auch ich möchte dies gerne wieder tun." Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH ist für die Durchführung zuständig. Die Kosten für die Vor- und Nachbereitung, den College-Besuch, die Unterbringung in Gastfamilien sowie die Reise- und Versicherungskosten werden vom Deutschen Bundestag und dem amerikanischen Kongress übernommen. Die Bewerbungsunterlagen für den im August 2012 startenden Austausch können bis zum 2. September 2011 bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, Abteilung Amerika – PPP, Friedrich-Ebert-Allee 40, 53113 Bonn, angefordert werden. Bewerben können sich nach Schavans Angaben junge Berufstätige, die nach dem 31. Juli 1987 geboren sind, über einige Jahre Unterricht in der englischen Sprache sowie eine bei der Ausreise abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.
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