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Ulm News, 03.08.2023 14:53

3. August 2023 von Thomas Kießling
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Stadt Ulm weist auf Regeln hin: Hundehalter sind verantwortlich für ihre Tiere


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Beschreibung: Hundehalter sind für ihre Tiere verantwortlich.

Fotograf: Pixabay/Symbolfoto

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Bei den Ulmer Bürgerdiensten haben sich in den letzten Wochen die Beschwerden über rücksichtslose Hundehalter*innen gehäuft. Vor allem am Hochsträß, wo viele ihre Hunde ausführen, der aber auch intensiv von anderen zum Joggen, Spazierengehen und Radeln genutzt wird, war es zu Konflikten gekommen. Stadt Ulm weist daher auf Regeln für Hundehaltung hin

Im Zuge dieser Diskussionen war gelegentlich auch die Forderung nach einem städtischen Hundeauslaufplatz in diesem Bereich geäußert worden. Dem steht die Stadt kritisch gegenüber, weil solche Plätze problematisch hinsichtlich Erschließung, Zuwegung, Parkierung seien. Planungsrecht, Baurecht und (Lärm-)Immissionen stellten weitere Problempunkte dar. Die Stadt verweist stattdessen auf private Anbieter, meist Hundevereine und Hundeschulen, die solche Anlagen haben und die es auch in und um Ulm gibt. Und sie appelliert nochmals an alle Hundehalter*innen verantwortungsvoll mit ihren Vierbeinern umzugehen und Rücksicht zu nehmen.

Was dürfen Hunde und was nicht?

Was Hunde dürfen und was nicht, ist in Ulm in der Polizeiverordnung
geregelt. Weil Vierbeiner aber nicht lesen können, sind ihre Besitzer für
sie verantwortlich. Meistens klappt das auch ganz gut, leider nicht immer.
Darum weisen die Bürgerdienste der Stadt auf die geltenden Regeln hin.

Vom Chihuahua bis zur Deutschen Dogge: mehr als 3.000 Hunde leben in
Ulm. Bei rund 60.000 Haushalten im Stadtgebiet heißt das: In ungefähr
jedem Zwanzigsten von ihnen gibt es einen Hund. "Mit den allermeisten
gibt es keinerlei Probleme", sagt Rainer Aumann von den Bürgerdiensten
der Stadt. Doch nicht alle Hundehalterinnen und -halter sind sich der
Verantwortung für ihre Tiere bewusst. Rund drei Dutzend Anzeigen im
Jahr gibt es gegen Hundehalter*innen, Fälle, in denen vorherige
mündliche und schriftliche Mahnungen nicht fruchteten. Unangeleinte
Hunde, Dauerbeller und natürlich immer wieder Verschmutzungen durch
Hundekot seien die häufigsten Ursachen dafür, dass die Bürgerdienste
einschreiten müssten, berichtet Aumann.

Dabei sind die Regeln der Stadt für die Hundehaltung einfach:

- Hunde sind generell so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet oder durch anhaltendes Bellen oder Heulen erheblich belästigt wird.

- Innerhalb des Stadtgebiets, auf öffentlichen Straßen und Gehwegen, auf den Donauwiesen, in der Friedrichsau, im Blaupark und in sämtlichen anderen öffentlichen Park- und Grünanlagen, aber auch in Verkehrsgrünanlagen, an Baumreihen entlang von Straßen sowie auf Fest- und Sportplätzen dürfen
Hunde generell nur an der Leine geführt werden.

- "Der will nur spielen!" Das ist kein Grund seinen Vierbeiner von der
Leine zu lassen. Das ist nur außerhalb des Innenstadtbereichs erlaubt - dort aber auch nur, wenn eine Person dabei ist, die jederzeit durch Zuruf auf das Tier einwirken und es zurückrufen kann.

- Und eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Auf Kinderspielplätzen, Schulhöfen und Liegewiesen haben Hunde überhaupt nichts zu suchen, diese Orte sind für sie tabu.

Genauso selbstverständlich sollte es für Herrchen oder Frauchen auch sein, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde auf Straßen, Gehwegen und in öffentlichen Anlagen zu entfernen. 

Zwar setzen die Bürgerdienste auf Vernunft und Verständnis der Hundehalter*innen, aber es gibt auch empfindliche Geldstrafen:
Uneinsichtigen Halter*innen drohen Bußgelder von 50 bis 100 Euro.



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