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Ulm News, 09.05.2023 15:08

9. Mai 2023 von Ralf Grimminger
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Was macht ein Verkehrsleiter?


Um die Sicherheit auf den europäischen Verkehrswegen zu garantieren, ist jedes
Unternehmen, das seine Waren im Güterkraftverkehr transportiert, verpflichtet, einen Verkehrsleiter zu beschäftigen. Dieser steht in der Verantwortung für die ordnungsgemäße Abwicklung des Warenverkehrs.

Bis Mai 2021 galt diese Vorgabe für solche Betriebe, die ihren Güterverkehr in Lastwagen ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht transportierten. Seitdem wird ein Verkehrsleiter bei grenzüberschreitenden Transporten auch dann verpflichtend, wenn das zulässige Gesamtgewicht der Transportfahrzeuge 2,5 Tonnen überschreitet. Wie wird man Verkehrsleiter und was sind die Verantwortlichkeiten im Detail?

Was wird unter einem Verkehrsleiter verstanden?

Der Begriff des Verkehrsleiters steht in Zusammenhang mit dem gewerblichen Güterverkehr. Er oder sie ist eine Person, die dauerhaft und tatsächlich verantwortlich ist für alle Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens außerhalb des Betriebsgeländes – sofern dabei Fahrzeuge in Anspruch genommen werden, deren zulässiges Gesamtgewicht oberhalb 2,5 Tonnen angesiedelt ist. Firmen, welche nur innerbetrieblichen Werksverkehr benötigen, sind von der Pflicht der Ernennung eines Verkehrsleiters ausgenommen.

Um den Status des Verkehrsleiters zu erringen, muss laut der Berufszugangsverordnung für den Güterverkehr (GBZugV) eine Prüfung bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt werden. In der Verkehrs- und Logistikbranche gilt dieser Test als eine der schwierigsten Prüfungen überhaupt. Daher empfehlen Experten, sich mithilfe eines Vorbereitungskurses, wie er beispielsweise von Anbietern wie https://www.verkehrsleiter-deutschland.de/ zur Verfügung gestellt wird, vorzubereiten.

Welche Aufgabengebiete muss ein Verkehrsleiter bewältigen?

Die Kernaufgabe eines Verkehrsleiters wird im Gesetz als die langfristige Leitung der Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens beschrieben. Die Aufgaben fasst die Verordnung 1071/2009 der Europäischen Union (EU) in ihrer Gesamtheit wie folgt zusammen: 

  • Prüfung aller Dokumente und Verträge, die mit dem Gütertransport in Verbindung stehen.
  • Leitung des Instandhaltungsmanagements der genutzten Fahrzeuge.
  • Disposition der Ladungen.
  • Die Rechnungsführung, die dem Gütertransport zugrunde liegt.
  • Die Einhaltung der Sozialvorschriften für die Fahrer.
  • Die Prüfung der Sicherheitsverfahren hinsichtlich Unfallverhütung und Ladungssicherheit.

Welchen Verantwortlichkeiten unterliegt ein Verkehrsleiter?

In Artikel 6, Absatz 1 der EU-Verordnung 1071/2009 werden dem Verkehrsleiter die folgenden Verantwortungsbereiche zugeordnet, deren Nichteinhaltung eine Strafe nach sich ziehen kann: 

  • Arbeitszeit des Fahrpersonals
  • Lenk- und Ruhezeiten
  • Kontrollgeräte
  • Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer
  • Führerscheine
  • Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuge
  • Geschwindigkeitsbegrenzer
  • Gewicht und Abmessung der LKW
  • Markt- und Berufszugang
  • Gefahrgutbeförderung
  • Tiertransporte

Die Anforderungen an einen Verkehrsleiter

Grundsätzlich kann jede natürliche Person zum Verkehrsleiter bestellt werden, sofern sie die nachfolgend aufgeführten Anforderungen erfüllt:

Anforderungen an die Persönlichkeit 

  • Wohnsitz in der EU, wobei dieser nicht zwangsläufig mit dem Standort des Unternehmens übereinstimmen muss.
  • Die notwendigen Kenntnisse sowohl für den innerstaatlichen als auch den grenzüberschreitenden Gütertransport müssen über die Ablegung der IHK-Fachkundeprüfung nachgewiesen sein.
  • Die Zuverlässigkeit der als Verkehrsleiter eingesetzten Person darf nicht infrage gestellt sein (weitere Ausführungen s. u.).
  • Der Verkehrsleiter nimmt eine Position im Unternehmen ein, die über entsprechende Kompetenzen und Entscheidungsbefugnisse verfügt.
  • Er steht mit den Unternehmen in direkter Verbindung und ist entweder Angestellter, Direktor, Eigentümer oder Anteilseigner. Für externe Verkehrsleiter bestehen in dieser Hinsicht abweichende Regelungen.

Erforderliche Fachkenntnisse

Neben der erwähnten Fachkundeprüfung der IHK entsprechen unter anderen die folgenden Berufsabschlüsse, die vor der Einführung der maßgeblichen EU-Verordnung von 2009 abgelegt wurden, dem erforderlichen Kenntnisstand des Verkehrsleiters: 

  • Diverse Diplom- und Bachelor-Abschlüsse der Berufsakademien Lörrach und Mannheim sowie der Fachhochschule Heilbronn.
  • Kaufleute im Straßen- und Eisenbahnverkehr, die eine Spezialisation im Güterverkehr besitzen.
  • Betriebswirt der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie Bremen.
  • Diplom-Verkehrswissenschaftler mit Abschluss der Technischen Universität Dresden.
  • Verkehrsfachwirt.
  • Speditionskauffrau beziehungsweise Speditionskaufmann.

Was passiert bei Verstößen?

Die EU-Verordnung hat erstmals verbindliche Vorgaben eingeführt, die hauptsächlich mit der Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters in Verbindung stehen. So wird die Zulassung verweigert oder entzogen, wenn die geltenden einzelstaatlichen Regelungen in den folgenden Rechtsbereichen missachtet wurden und daraus Verurteilungen und Sanktionen hervorgingen: 

  • Insolvenzrecht
  • Straßenverkehr
  • Entgeltbedingungen der Branche
  • Menschenhandel
  • Handelsrecht
  • Berufshaftpflicht
  • Arbeitsrecht
  • Drogenhandel 

Zudem gilt ein Verkehrsleiter als unzuverlässig, wenn in einem Mitgliedstaat der Gemeinschaft ein schwerwiegender Verstoß aus den folgenden Bereichen registriert und sanktioniert wurde: 

  • Tägliche Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer.
  • Überschreitung der gesetzlichen wöchentlichen Lenkzeiten.
  • Überschreitung des zulässigen Gewichts und der Abmessungen der Fahrzeuge.
  • Einbau und Nutzung der Fahrtenschreiber.
  • Qualifikation und Weiterbildung der Fahrer.
  • Marktzugang im grenzüberschreitenden Güterverkehr.
  • Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuge und deren technischen Überwachung
  • Sicherheit der Transporte gefährlicher Güter im Straßenverkehr.
  • Einbau und Nutzung von vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzern.
  • Verstöße bei Tiertransporten, spezifiziert in Anhang 4 der EU-VO 1071/2009.

Wie wird ein Verkehrsleiter ernannt?

In der Regel wird ein interner Verkehrsleiter aus dem Mitarbeiterstab eines Unternehmens ausgewählt. Wenn das nicht möglich ist, muss auf einen externen Verkehrsleiter zurückgegriffen werden.

Interner Verkehrsleiter

Der interne Verkehrsleiter ist im Unternehmen als Mitarbeiter oder Gesellschafter gebunden. Er arbeitet ausschließlich im Interesse seines Arbeitgebers. Die EU-Verordnung sieht dabei keine zahlenmäßige Beschränkung der Fahrzeuge vor. Der Verkehrsleiter kann auch für den Güterverkehr mehrerer Tochterunternehmen verantwortlich sein.

Externer Verkehrsleiter

Ein externer Verkehrsleiter wird bestellt, wenn das Unternehmen keine Mitarbeiter beschäftigt, welche die notwendige fachliche Expertise aufweisen. Dann muss eine natürliche und nicht juristische Person von außerhalb als Verkehrsleiter berufen werden. Dabei gelten dieselben Voraussetzungen und Anforderungen wie für den internen Verkehrsleiter.

Der externe Verkehrsleiter darf vor der Ausübung seiner Tätigkeit keinerlei vertragliche Verbindung zu dem Unternehmen, welches er betreut, eingegangen sein. Seine Tätigkeit und zukünftige Geschäftsbeziehung mit der neuen Firma werden nach den Vorgaben der EU-Verordnung detailliert und individuell vertraglich geregelt.

Kann die Verantwortung delegiert werden?

In Anbetracht der umfangreichen Aufgaben eines Verkehrsleiters ist es empfehlenswert, die Aufgaben so weit wie möglich zu delegieren. Dabei gilt es zu beachten, dass die Mitarbeiter die entsprechenden Vorschriften einhalten, weil die letztendliche Verantwortung immer in den Händen des Verkehrsleiters verbleibt. In großen Unternehmen wird die Verkehrsleitung durch digitalisierte Verfahren, wie beispielsweise einer automatischen Führerscheinüberwachung, unterstützt.

Die acht „Todsünden“ eines Verkehrsleiters

Mit der EU-Verordnung 403/2016 wurde das Risikoeinstufungsverfahren zur Überprüfung der Zuverlässigkeit eines Verkehrsleiters verschärft. Bekommt ein Verkehrsleiter seine Zuverlässigkeit aberkannt, kommt dies nun einem Berufsverbot gleich. Die zuständige Behörde darf die Betroffenen erst nach einem Jahr rehabilitieren, sofern ein dreimonatiger, geeigneter Weiterbildungskurs absolviert wurde.

Die Zuverlässigkeit eines Verkehrsleiters wird aberkannt, wenn einem Fahrer seines Unternehmens ein schwerster oder drei schwere Fälle der folgenden Verstöße pro Jahr nachgewiesen wird: 

  1. Der Fahrtenschreiber eines Fahrzeuges wurde manipuliert oder fehlt ganz.
  2. Die vorgeschriebenen täglichen oder wöchentlichen Höchstlenkzeiten werden um 25 Prozent oder mehr überschritten.
  3. Ein Fahrer übernimmt Transporte, ohne im Besitz der notwendigen Fahrerlaubnis zu sein.
  4. Das zulässige Gesamtgewicht eines Transportfahrzeuges wird grob fahrlässig überschritten.
  5. Die Ruhe- und Lenkzeiten werden nicht wahrheitsgemäß eingetragen.
  6. Die Vorgaben für Gefahrguttransporte werden missachtet.
  7. Die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer sind nicht vorhanden.
  8. Verstöße, die mit Fahrzeugteilen in Verbindung stehen, die für einen sicheren Transport unabdingbar sind.


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