Ulm News, 24.04.2023 14:00
Bewerbungsfrist zum Förderpreis Junge Ulmer Kunst 2023 verlängert

Noch bis zum 9. Mai 2023 können sich Nachwuchskünstlerinnen und - künstler aller Sparten auf die mit insgesamt 12.000 Euro dotierten Förderpreise „Junge Ulmer Kunst“ bewerben. Die Stadt Ulm zeichnet damit dieses Jahr zum 18. Mal hervorragende Leistungen in sechs verschiedenen Sparten aus. Die jeweilige Einzelzuwendung pro Sparte beträgt 2.000 Euro.
Schwerpunktmäßig sollen Nachwuchskünstlerinnen und -künstler gefördert werden, die sich an der Schnittstelle ihres Werdegangs, das heißt in einer künstlerischen Ausbildung befinden, oder die am Übergang in eine künstlerische Berufstätigkeit stehen. Bewerben können sich alle Künstlerinnen und Künstler der Sparten Literatur, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Klassische Musik, Populäre Musik und Film, die im Jahr 2023 nicht älter als 30 Jahre sind (Jahrgang 1993), deren Geburts-, Sozialisations- oder Wohnort Ulm ist oder deren künstlerisches Betätigungsfeld überwiegend in Ulm liegt. Über die Vergabe der Förderpreise entscheidet jeweils eine spartenbezogene Fachjury. Ihr gehören an: überregional anerkannte Fachleute der jeweiligen Sparte, Fachleute der Stadt Ulm, je ein Fraktionsmitglied des Ulmer Gemeinderats sowie Fachleute der Ulmer Medienlandschaft.
Die Preisverleihung erfolgt am 20. Oktober 2023 um 19 Uhr in einer öffentlichen Veranstaltung im Stadthaus in Ulm; diese wird von den Preisträgerinnen und Preisträgern aktiv mitgestaltet. Erstmals vergeben wurde der Preis 1987/88, damals noch unter dem Namen „Förderung junger Ulmer Künstlerinnen und Künstler“. Seither wurden rund 80 junge Menschen ausgezeichnet. Viele der ehemaligen Preisträgerinnen und Preisträger konnten sich eine beachtliche künstlerische Karriere aufbauen. Informationen zu den geforderten Bewerbungsunterlagen können auf der Webseite des Förderpreises unter: www.foerderpreis-kunst.ulm.de aufgerufen werden.







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