Ulm News, 11.04.2023 10:51
Grundbuchdaten künftig im Transparenzregister
Zweites Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen“ ist der etwas sperrige Name einer neuen Maßnahme, die vom Bundeskabinett im Rahmen der Digitalisierungsvorhaben beschlossen wurde. Das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II – so die Abkürzung – geht dabei unter anderem auf die Immobilienbranche ein: Künftig sollen Auszüge aus den Grundbüchern auch im Transparenzregister abrufbar sein.
„Zweites Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen“ ist der etwas sperrige Name einer neuen Maßnahme, die vom Bundeskabinett im Rahmen der Digitalisierungsvorhaben beschlossen wurde. Das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II – so die Abkürzung – geht dabei unter anderem auf die Immobilienbranche ein: Künftig sollen Auszüge aus den Grundbüchern auch im Transparenzregister abrufbar sein.
Immer mit der Ruhe. Was sind Grundbuch und Transparenzregister? Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem vieles aufgeführt ist, was es zu regionalen Grundstücken zu wissen gibt: Eigentums- und Wohnverhältnisse, Belastungen, sonstige Rechte und weitere Informationen gibt es hier. Die Grundbücher werden von den etwa 530 regionalen Grundbuchämtern in Deutschland geführt.
Das Transparenzregister wurde 2017 geschaffen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. In diesem Register sind kurz gesagt alle wirtschaftlich Berechtigten für juristische Personen des Privatrechts (z. B. GmbHs) und eingetragene Personengesellschaften (z. B. Kommanditgesellschaften) erfasst. Wirtschaftlich Berechtigte sind jene natürlichen Personen, die mehr als 25 % der Vereinigung besitzen oder kontrollieren.
Grundbuch und Transparenzregister werden nun verknüpft. Das bedeutet, dass einige Immobilien- und Grundstücksdaten fortan auch im Transparenzregister zu finden sind. Diese Regelung bezieht sich auf die angesprochenen juristischen Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften, die als Berechtigte von Immobilien im Grundbuch eingetragen, also Eigentümer oder Erbbauberechtigte einer Immobilie bzw. eines Grundstücks sind.
Folgende Informationen sollen im Transparenzregister bald abrufbar sein: Das zuständige Amtsgericht, der Grundbuchbezirk, im Bestandsverzeichnis eingetragene Grundstücke inklusive Gemarkung, Flur und Flurstück, sowie Angaben zu Art, Umfang, Beginn und Ende der Berechtigung. Die benötigten Daten sollen bis zum 31. Juli 2023 von den Grundbuchämtern an die registerführende Stelle übermittelt werden. Von diesem Zeitpunkt an sollen Änderungen automatisch erfolgen.
Wichtig zu erwähnen: Die grundbuchbezogenen Angaben sind nur für bestimmte Institutionen einsehbar. Hierzu gehören einige Behörden und Gerichte, Kredit-, Finanz und Zahlungsinstitute, Versicherungsunternehmen und Notare. Das heißt, Privatpersonen können nicht ohne Weiteres auf die verknüpften Informationen zugreifen.
Die Verknüpfung von Grundbuch und Transparenzregister ist Teil einer Reihe von Digitalisierungsprojekten in der Justiz, die von der Bundesregierung vorangebracht werden sollen. Federführend sind die Justizminister:innen der Länder sowie Bundesjustizminister Marco Buschmann
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