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Ulm News, 09.03.2023 17:25

9. March 2023 von Thomas Kießling
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Mindestlohn und Schwarzarbeit: Zollfahnder kontrollieren Lokale, Nagelstudios und Lieferdienste


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Beschreibung: Zahlreiche Gastronomie-Betriebe wurden am Donnerstag von Zollfahndern kontrolliert.

Fotograf: Pixabay/Symbolfoto

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Aufregung und Unruhe herrschte am Donnerstag in vielen Cafes und Restaurants in Ulm. Zollfahnder blockierten die Ein-und Ausgänge der Lokale und prüften Personal und Unterlagen. Kontrolliert wurden bei dem bundesweiten Einsatz vor allem die Einhaltung des Mindestlohns von 12 Euro brutto pro Stunde und ob die Angestellten auch korrekt sozialversicherungspflichtig angemeldet sind.  

Am Donnerstag prüften 120 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Ulm im Rahmen einer bundesweiten verdachtsunabhängigen Schwerpunktaktion die Einhaltung des Mindestlohns. An den Kontrollen beteiligt sind auch Beamte der Steuerfahndung.

Von der Ostalb bis zum Bodensee

Rund 150 Prüfobjekte von der Ostalb bis zum Bodensee steuern die Schwarzarbeitsermittler im Laufe des Tages an, darunter Restaurants, Pizzerien, Bäckereien und Cafés, Imbisse, Sonnen- und Nagelstudios, Spielhallen, Autowaschstraßen und -werkstätten sowie Lieferdienste. "Wir haben heute vor allem Branchen auf dem Plan, die unseren Erfahrungen nach besonders anfällig für Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße sind", so ein leitender Ermittler.

Mit Stand Donnerstagmittag ergaben sich 43 Hinweise auf Verstöße, die nun weiter ermittelt werden müssen, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.

Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- beziehungsweise Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbstständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig beziehungsweise gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.

Die FKS führt ganzjährig regelmäßig ähnliche Schwerpunktprüfungen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Auch im laufenden Jahr liegt der Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf den Mindestarbeitsbedingungen der Unternehmen und den organisierten Formen von Schwarzarbeit. Arbeitgeberprüfungen stehen dabei im Vordergrund.



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