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Ulm News, 02.12.2022 16:38

2. Dezember 2022 von Ralf Grimminger
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Flugreise verspätet oder gestrichen: Das muss man wissen


Reisen mit dem Flugzeug sind praktisch, um exotische Orte zu entdecken oder in kürzester Zeit von einer Stadt in die andere zu kommen. Doch nicht immer klappt alles wie geplant. Manchmal entstehen lange Wartezeiten für Fluggäste und in ganz drastischen Fällen werden Flüge komplett annulliert. Kunden haben in diesen Fällen besondere Rechte. Innerhalb der Europäischen Union genießt man umfassenden Schutz in solchen Situationen.

Doch welche Rechte haben Fluggäste, wenn Flüge gestrichen werden oder sich verspäten? Und worauf hat man in diesen Situationen Anspruch? Es gibt viele Faktoren, die es zu beachten gilt, damit man beim nächsten Flug weiss, was man als Passagier tun kann.

Flug annulliert: Welche Rechte hat man?

Wenn ein Flug komplett gestrichen wird, kann das die gesamte Reiseplanung auf den Kopf stellen. Zum Glück ist man in so einer Situation nicht auf sich alleine gestellt. Es gibt eine Reihe von Rechten und Ansprüchen, die dabei helfen, die Lage zu entschärfen. Die Fluggesellschaft muss ihre Gäste informieren, wenn ein Flug annulliert wird. Das muss so bald wie möglich geschehen.
Je kurzfristiger die Streichung geschieht, desto mehr muss die Airline tun, um Folgen der Streichung auszugleichen. Ist der Flug mehr als zwei Wochen entfernt, darf die Buchung storniert oder umgebucht werden. Die alternativen Flüge müssen nicht zeitgleich zur ursprünglichen Buchung sein. Wird der Flug zwischen 14 und 7 Tagen vor Abreise annulliert, muss die Fluggesellschaft eine Alternative anbieten. Dieser neue Flug darf nicht mehr als zwei Stunden früher abreisen und muss höchstens vier Stunden später am Ziel eintreffen. Wenn die Fluggesellschaft den Flug weniger als eine Woche vor Abreise streicht, wird diese Begrenzung für den alternativen Flug noch strenger. Der Abflug darf nicht mehr als eine Stunde abweichen, bei der Landung sind es zwei Stunden.
Laut EU-Recht gibt es ein Recht auf finanzielle Entschädigung bei Flugannullierung. Deren Berechnung wird später genau erklärt.

Verspätung: Was kann man tun?

Wenn ein Flug sich verspätet, haben die Fluggäste Anspruch auf Betreuung. Je nachdem, wie lang die gebuchte Flugstrecke ist, muss die Airline für verschiedene Annehmlichkeiten sorgen. Hierbei wird zwischen Kurzstreckenflügen bis 1500 Kilometern, Mittelstreckenflügen bis 3500 Kilometern und Langstreckenflügen über 3500 Kilometern unterschieden. Ebenso wichtig ist, wie lang sich der Flug verspätet. Kurzstreckenpassagiere werden nach zwei Stunden Wartezeit mit Verpflegung versorgt. Mittelstreckenpassagiere dagegen werden erst nach drei Stunden und Langstreckenpassagiere sogar erst nach vier Stunden betreut. Zu den Pflichten der Airline gehört es, den wartenden Fluggästen Essen und Getränke zur Verfügung zu stellen. Ab einer bestimmten Wartedauer sind auch warme Mahlzeiten inbegriffen. Kommt der Flug erst am nächsten Tag, müssen die Fluggäste anderweitig untergebracht werden, zum Beispiel in Hotels. Alternativ können Fluggäste entstandene Kosten bei der Fluggesellschaft geltend machen.

Gibt es finanzielle Entschädigung?

Laut dem Recht der Europäischen Union gibt es bei Verspätungen und Annullierungen eine finanzielle Entschädigung für die Fluggäste. Diesen Anspruch gibt es ab einer Verspätung von drei Stunden. Die Höhe der Entschädigung hängt wieder von der Distanz des gebuchten Fluges ab. Für Kurzstreckenflüge gibt es eine Entschädigung von 250 Euro, Mittelstreckenflüge werden mit 400 Euro beglichen und als Langstreckenpassagier stehen einem 600 Euro zu. Airlines sind dazu verpflichtet, ihren Fluggästen diese Information zu erläutern. Wenn ein Flug gestrichen wird oder sich verspätet, kann das also weitreichende Probleme für Reisende auslösen. Fluggesellschaften müssen besonders bei kurzfristigen Änderungen helfen, eine passende Alternative zu finden.
Als Fluggast genießt man hier großen Schutz, besonders innerhalb der Europäischen Union. Kommt es dazu, dass ein Flug sich verspätet oder annulliert wird, hat man Anspruch auf Betreuung und in bestimmten Fällen sogar auf finanzielle Entschädigung. Dadurch sollen zumindest einige der Folgen minimiert werden.



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