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Ulm News, 28.11.2022 11:10

28. November 2022 von Ralf Grimminger
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SWU hilft Erdgas- und Wärmekunden sofort: Dezember-Abschlag wird ausgesetzt


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Die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm (SWU) werden die gesetzlich festgelegte Soforthilfe (§ 2 Abs. 4 Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz) im Dezember für alle Erdgas- und Wärmekunden umsetzen. Das bedeutet, dass der monatliche Abschlag für Gas im Dezember 2022 einmalig ausgesetzt wird, also nicht bezahlt  werden muss. Das teilen die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm aus.  

 Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, wird die SWU den Betrag im Dezember nicht einziehen. Kundinnen und Kunden, die selbstständig die Zahlung des Abschlags veranlassen, müssen rechtzeitig ihren Dauerauftrag für den Monat Dezember 2022 aussetzen. Wird versehentlich doch eine Abschlagszahlung geleistet, erfolgt eine Verrechnung bei der nächsten Verbrauchsabrechnung. Eine Rücküberweisung seitens der SWU erfolgt nicht. Die vorläufige Soforthilfe wird im Rahmen der nächsten Verbrauchsrechnung mit dem endgültigen Entlastungsbetrag verrechnet, teilen die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm (SWU) mit .
Zur Berechnung des Entlastungsbetrags wird zum September 2022 ein prognostizierter Jahresverbrauch festgelegt. Von diesem wird 1/12 mit dem zum 1.12.2022 vertraglich vereinbarten Arbeitspreis multipliziert. Die Abschlags- bzw. Vorauszahlung für Dezember wird häufig vom endgültigen Entlastungsbetrag abweichen. Deshalb kann die Endabrechnung der Entlastung, die mit der nächsten Jahresabrechnung erfolgt, eine Gutschrift oder eine Nachzahlung ergeben, informieren die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm. 
Vereinfachtes Beispiel:
Kunde mit Jahresverbrauchsprognose 24.000 kWh (= 2.000 kWh für September 2022),
Arbeitspreis brutto (01.12.2022: 10 ct/kWh),
Grundpreis anteilig für Dezember: 10,00 €
Endgültiger Entlastungsbetrag: 2.000 kWh * 10 ct/kWh (AP Stand 01.12.2022) + 10 € (anteiliger GP) = 210 €

Bei einem angenommenen Abschlag von 230 € wird dieser nicht eingezogen und mit dem endgültigen Entlastungsbetrag von 210 € in der nächsten Jahresabrechnung verrechnet.

Fernwärmekunden profitieren ebenfalls

Fernwärmekunden dürfen ebenfalls eine Dezemberhilfe erwarten. Der Entlastungsbetrag entspricht 120 Prozent der im September 2022 geleisteten Abschlagszahlung. Dies führt nicht nur zu einer Entlastung, sondern sogar zu einer Erstattung. Diese wird durch Aussetzen der Abschlagszahlung im Dezember oder durch eine Auszahlung ausgeglichen und spätestens mit der nächsten Jahresabrechnung verrechnet.

Preisbremse für Gas und Strom ab 2023

Im kommenden Jahr sorgt die Preisbremse für Gas und Strom für weitere Entlastung. Die Details zur Umsetzung werden derzeit noch ausgearbeitet. Sobald alle notwendigen Informationen vorliegen, werden die Stadtwerke gesondert darüber berichten. Fest steht schon heute, dass der Preisdeckel kommt und fristgerecht von der SWU umgesetzt wird, heißt es in der Pressemeldung der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm. 



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