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Ulm News, 09.09.2022 15:00

9. September 2022 von Ralf Grimminger
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Landwirtschafts-Förderprogramm erlässt Ausnahmeregel wegen Trockenheit


Durch die außergewöhnlich trockene Witterung im Sommer konnten manche Landwirtinnen oder Landwirte ihre eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) nicht oder nicht in vollem Umfang erfüllen. Die betroffenen Betriebe können der Landwirtschaftsbehörde Fälle melden, in denen Maßnahmen aufgrund der Trockenheit nicht umgesetzt werden konnten.

Durch die außergewöhnlich trockene und heiße Witterung 2022 ist es möglich, dass Landwirtinnen oder Landwirte ihre eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) nicht oder nicht in vollem Umfang erfüllen können. Die entsprechenden FAKT-Begrünungsmaßnahmen (E1.1, E1.2 und F1) konnten wegen der Trockenheit teilweise nicht ausgesät werden.

Deshalb hat die Landesregierung nun die Möglichkeit geschaffen, im Falle höherer Gewalt den beantragten Verpflichtungsumfang zu unterschreiten. Die zuständige Landwirtschaftsbehörde prüft auf Antrag der Landwirtin oder des Landwirtes, ob ein Fall höherer Gewalt und außergewöhnliche Umstände aufgrund extremer Trockenheit vorliegt. Die betroffenen Fälle sind schriftlich und mit entsprechenden Nachweisen bis Dienstag, den 27. September 2022, der zuständigen Landwirtschaftsbehörde anzuzeigen.

Nähere Informationen zur Antragsstellung und dem weiteren Vorgehen erteilen die jeweiligen zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Gemeinsamen Antrages der unteren Landwirtschaftsbehörde.



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