Ulm News, 21.04.2022 22:48
Internetbetrüger machen Beute
Im Bereich der Polizeiinspektion Neu-Ulm häuften sich die betrügerischen Textnachrichten im Internet. Am Mittwoch waren die Täter zweimal erfolgreich. Sie erbeuteten dabei mehr als 3.000 Euro.
Neben zahlreichen versuchten Betrügereien schafften es die Täter in zwei Fällen, Geld von ihren Opfern zu erlangen. Sie wandten die immer mehr auftretende Betrugsmasche an: Der Sohn oder die Tochter schreiben, sie haben eine neue Telefonnummer und bitten um Geld, um Rechnungen zu begleichen. Die Täter bestehen darauf, dass das Geld in Echtzeit überwiesen wird, sodass die Überweisung nicht rückgängig gemacht werden kann. Eine 54-Jährige erhielt eine Nachricht von ihrem vermeintlichen Sohn über eine Messenger-App. Das Handy wäre kaputt, daher hätte er eine neue Telefonnummer. Für eine angeblich offene Zahlung bräuchte er knapp 1.900 Euro. Die 54-Jährige glaubte dem Täter und überwies das Geld. Anschließend forderte der Betrüger noch mehr Geld. Die Frau war verunsichert und erreichte über die bekannte Nummer ihren wirklichen Sohn. Anschließend zeigte sie den Betrug bei der Polizei an. Eine Frau im Alter von 61 Jahren fiel den Betrügern ebenfalls zum Opfer. Die angebliche Tochter meldete sich über denselben Nachrichtendienst und schrieb, sie müsste zwei Rechnungen bezahlen. Die 61-Jährige, die wirklich eine Tochter hatte, überwies dem Täter in gutem Glauben knapp 1.300 Euro. Eine zweite offene Rechnung sollte die Frau durch eine Überweisung an ein anderes Konto übernehmen. Die Frau wurde misstrauisch und informierte die Polizei. Glück hatte eine 51-Jährige. Sie wurde von ihrem vermeintlichen Sohn angeschrieben. Dieser bat um die Begleichung zweier Rechnungen für ein Handy und einen Laptop. Einmal wollte die 51-jährige Frau knapp 1.500 Euro senden, allerdings wurde die Zahlung von der Bank nicht akzeptiert. Die zweite Überweisung in Höhe von 700 Euro führte die Frau versehentlich nicht in Echtzeit durch. Nachdem sie den Betrugsversuch bemerkte, kontaktierte sie ihre Bank, die den Betrag zurückbuchen konnte. Der 51-Jährigen entstand somit kein Vermögensschaden.




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