Ulm News, 04.03.2022 16:50
Ulm hilft: Finanzielle Leistungen für Geflüchtete
Die Stadt Ulm werde sich selbstverständlich einen angemessenen Beitrag leisten, wenn es um die Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine gehe, hatte Oberbürgermeister Gunter Czisch gleich nach dem Beginn des Ukraine- Krieges zugesichert. Die Stadt Ulm hat sich mittlerweile auf die Ankunft und Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine vorbereitet und bietet ihnen selbstverständlich Hilfe, Unterkunft und Unterstützung an, wie auch Geflüchteten aus anderen Ländern.
Entsprechend der rechtlichen Grundlagen des Bundes erhalten Geflüchtete aus der Ukraine Sozialleistungen. Um dies möglichst einfach zu gestalten, bietet die Stadt ab Mitte kommender Woche zusätzliche Angebote an.
Zentrale Antragstellung für Sozialleistungen
Geflüchtete mit ukrainischer Staatsbürgerschaft, die sich in Ulm aufhalten, können Sozialleistungen gem. § 1 AsylbLG als Asylbewerberleistung erhalten. Dafür ist ein Antrag erforderlich. Zuerst müssen sich die betroffenen Personen bei der Ausländerbehörde der Stadt Ulm in der Olgastraße 66 registrieren lassen.
Für Nachfragen ist die Ausländerbehörde erreichbar unter folgendem Kontakt: 0731 / 161 - 3366
Um die Antragstellung so einfach wie möglich zu gestalten, können sich Geflüchtete anschließend ab Donnerstag, 10. März, täglich zwischen 9 und 12 Uhr sowie zwischen 13 und 16 Uhr in der Abteilung Soziales der Stadt Ulm in der Olgastr. 152, 4. OG, melden und dort einen Antrag auf Sozialleistungen stellen. Zur Antragstellung der Asylbewerberleistungen werden Ausweisdokumente und die Bescheinigung der Ausländerbehörde benötigt. Geflüchtete aus der Ukraine ohne ukrainische Staatsbürgerschaft oder ohne gültige Ausweispapiere wenden sich an die Landeserstaufnahmestellen in Ellwangen, Sigmaringen, Karlsruhe oder Freiburg.
Weitere Informationen zu Unterbringung und Unterstützung
Geflüchtete aus der Ukraine, die in Ulm ankommen und keine Unterkunft haben, können sich in der Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete, Mähringer Weg 103, 89075 Ulm melden. Schutzsuchende aus der Ukraine, die dringend finanzielle Unterstützung benötigen, erhalten gegen Vorlage gültiger Ausweisdokumente eine erste Hilfe bis zur Bewilligung der Leistungen. Diese kann bereits ab Montag in den Verwaltungssekretariaten der Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete (Mähringer Weg 103 und Römerstraße 149) oder in den städtischen Erstanlaufstellen in den Sozialräumen in Anspruch genommen werden:
Grüner Hof 5, 89073 Ulm (Innenstadt)
Buchauer Str. 8-10, 89079 (Wiblingen)
Haslacher Weg 89/91, 89075 (Böfingen)
Virchowstraße 4, 89075 (Eselsberg)
Moltkestraße 20, 89077 (Weststadt)
Allgemeine Öffnungszeit der Erstanlaufstellen:
Mo 8-12 und 14 -15:30 Uhr
Di 8-12 und 14-16:30 Uhr
Do 8-12 und 14-15:30 Uhr
Fr 8-13 Uhr
Ab Donnerstag, 10. März., kann das Übergangsgeld auch in die Olgastraße 152, 89073 Ulm, 4. Stock in Anspruch genommen werden.







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