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Ulm News, 10.02.2022 17:25

10. Februar 2022 von Ralf Grimminger
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Steht Einflugschneise für Laupheimer Flugplatz drei Windrädern in Ringingen im Weg?


Beim Bau von Windkraftanlagen müssen die Investoren dicke Bretter bohren. Das verdeutlichT eine Anfrage des Ulmer Landtagsabgeordneten Michael Joukov bezüglich eines Bürger-Windparks im Erbacher Tteilort Ringingen, der seit 2014 geplant wird. Offenbar steht einer Genehmigung des Windparks nicht - wie so oft - der Rote Milan im Weg, sondern die Bundeswehr wegen einer Einflugschneise zum Flugplatz Laupheim. „Ich werde die regionalen Bundestagsabgeordneten um Einsatz für eine Anpassung der Flugschneise bitten. Die Klimaziele werden ohne Projekte wie dieses nicht zu erreichen sein“, reagierte der grüne Abgeordnete auf die Antworten von Umweltministerin Thekla Walker

 Ist der Landesregierung bekannt, dass es Planungen gibt, westlich des Erbacher Teilorts Ringingen einen sogenannten Bürgerinnen/Bürger-Windpark zu errichten?

Thekla Walker: Ja, die Planungen sind bekannt. Im Jahr 2014 wurde das Vorhaben beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis als zuständiger Genehmigungsbehörde erstmalig vorgestellt. Im Jahr 2017 wurde ein Antrag auf einen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid nach § 9 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gestellt.

Wie viele Anlagen welchen Typs sind geplant?

Thekla Walker: Das Vorhaben umfasst drei Windkraftanlagen des Typ Enercon E-141.

Befürwortet die Landesregierung die Realisierung des Vorhabens?

Thekla Walker: Da der Ausbau der erneuerbaren Energien zum Erreichen der Klimaschutzziele unbedingt notwendig ist, begrüßt die Landeregierung das Vorhaben grundsätzlich. Dessen ungeachtet bedarf das Vorhaben der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach dem BImSchG. Diese ist von der zuständigen Genehmigungsbehörde zu erteilen, wenn sichergestellt ist, dass die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben erfüllt werden und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen.

Wie weit ist der aktuelle Stand des Raumordnungsverfahrens?

Thekla Walker: Beim Regierungspräsidium Tübingen, als höherer und für entsprechende Raumordnungsverfahren zuständiger Raumordnungsbehörde, ist ein Raumord- nungsverfahren für das Vorhaben derzeit nicht anhängig. Da das Vorhabengebiet im Vorranggebiet Erbach-Pfifferlingsberg des Regional- plans Donau-Iller gelegen ist, dürfte – soweit bei derzeitigem Stand erkennbar – im Falle eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens von einem Raumordnungsverfahren abgesehen werden können.

Gibt es noch offene Fragen bei der Verpachtung der benötigten Flächen seitens der ForstBW?

Thekla Walker: Bereits im Jahr 2015 wurde ein Gestattungsvertrag zwischen ForstBW und dem Vorhabenträger geschlossen. Dieser Gestattungsvertrag ist unverändert gültig. ForstBW hält hieran auch weiterhin fest, um dem Vertragspartner Gelegenheit zu geben, die offenen Fragen im Zusammenhang mit der Genehmigungsfähig- keit zu klären.

Trifft es zu, dass die Flugschneise zum Flugplatz Laupheim das einzige Hinder- nis für die Genehmigung des Projekts ist?

Thekla Walker: Mit dem Antrag auf Vorbescheid wurde seitens des Vorhabenträgers aus- schließlich die Überprüfung der Beeinflussung der Richtfunkstrecken der Bundesnetzagentur, die Störung der Richtfunknetze der Polizei sowie die möglichen zivilen und militärischen Luftfahrthindernisse beabsichtigt. Die Bundesnetzagentur und das Präsidium Technik, Logistik und Service der Polizei haben keine Bedenken gegen das Vorhaben erhoben. Von Seiten der Bundeswehr werden bezüglich der Errichtung der geplanten Windkraftanlagen erhebliche Bedenken geäußert. Die Bundeswehr begründet dies mit der Lage der Anlagen oberhalb der Minimum Vectoring Altitude (MVA – niedrigste Höhe über Meeresspiegel im kontrolliertem Luftraum, die für die Ra- darführung von Flügen nach Instrumentenflugregeln genutzt werden darf) am Flugplatz Laupheim. Die Lage der Windkraftanlagen würde einer Erhöhung der MVA erforderlich machen, dies sei jedoch aufgrund der nachteiligen flugbetrieblichen Auswirkungen nicht möglich. In der Folge verweigerte die Luftfahrtbehörde ihre luftfahrtrechtliche Zustimmung. Antragsgemäß erfolgte keine Prüfung der weiteren öffentlichen Belange, es lagen keine weiteren Unterlagen zur Beurteilung vor. Insofern kann bislang keine Aussage zu weiteren Hemmnissen bzw. zur Genehmigungsfähigkeit getroffen werden.

Wenn ja, gibt es Möglichkeiten seitens des Landes, die Erteilung der Genehmigung zu beeinflussen bzw. zu beschleunigen?

Thekla Walker: Da sich die militärischen Belange außerhalb des direkten Einflussbereichs des Landes bzw. der Genehmigungsbehörde befinden, gibt es keine Einflussmöglichkeiten auf die Genehmigungsfähigkeit des konkreten Vorhabens bzw. zur Beschleunigung des Verfahrens. Auf Bitten der Vorhabenträgerin war das Verfahren vielmehr ruhend gestellt worden, da diese zunächst eigenständig unter Einbeziehung eines Gutachters eine fachliche Lösung mit der Bundeswehr anzustreben versuchte, was nicht gelungen ist. Eine anschließende Klage der Vorhabenträgerin gegen die Bun- desrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verteidi- gung, wegen der Änderung von MVA-Sektoren des militärischen Flugplatzes Laupheim wurde vom VG Sigmaringen abgewiesen. Zwischenzeitlich wurde die Genehmigungsbehörde gebeten, das Verfahren teilweise, d. h. eine Windkraft- anlage betreffend, wiederaufzunehmen.



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