Ulm News, 01.12.2021 18:31
Vier Omikron-Infizierte in Ulm und im Alb-Donau-Kreis - Weitere Personen in Quarantäne
Vier Personen aus dem Alb-Donau-Kreis und dem Stadtgebiet Ulm nachweislich mit der neuen, besorgniserrregenden Coronavirus-Variante Omikron infiziert sind. Bei drei der Infizierten handelt es sich um Mitarbeitende eines Ulmer Unternehmens, die am 26. November und 27. November 2021 via Frankfurt Flughafen mit einem Linienflug von einer Geschäftsreise aus Südafrika zurückgekehrt waren.
Einer der drei infizierten Reiserückkehrer hat eine weitere, ebenfalls geimpfte Person aus seinem familiären Umfeld angesteckt. Auch bei dieser Person wurde die Omikron- Variante bereits nachgewiesen. Alle vier Infizierten sind vollständig geimpft.
Unternehmen reagiert auf den Aufruf des Fachdienstes Gesundheit
Das Unternehmen der Geschäftsreisenden kontaktierte am Montag, 29. November, den Fachdienst Gesundheit des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis, nachdem ein Mitarbeitender positiv auf das Coronavirus getestet worden war. Das Gesundheitsamt hatte Reiserückkehrer aus dem südlichen Afrika bereits am 27. November 2021 öffentlich dazu aufgefordert, sich im Falle eines positiven Testergebnisses unter einer speziell eingerichteten Telefonnummer sofort zu melden.
Mitarbeitende des Gesundheitsamtes kontaktierten die drei Mitreisenden der infizierten Person umgehend und ließen PCR-Abstriche nehmen, von denen zwei positiv ausfielen. Eine weitere Person, die ebenfalls an der Geschäftsreise nach Südafrika teilgenommen hat, wurde negativ auf das Coronavirus getestet. Die Person befindet sich derzeit in Quarantäne. Der Fahrdienst des Gesundheitsamtes brachte die Proben noch am Montagabend ins Landesgesundheitsamt nach Stuttgart. Eine dort durchgeführte Mutationsanalyse bestätigte dann am Dienstag, 30. November 2021, dass drei der insgesamt vier gemeinsam gereisten Reiserückkehrer mit der neuen, besorgniserregenden Variante infiziert sind.
Die Infizierten leben im Alb-Donau-Kreis sowie im Stadtkreis Ulm und befinden sich zusammen mit ihren Haushaltangehörigen in häuslicher Isolation. Alle vier mit Omikron infizierten Personen weisen moderate Symptome auf.
Das Gesundheitsamt hat sieben weitere Familienangehörige der Infizierten als enge Kontaktpersonen in Quarantäne gesetzt. Zudem wurden die betreffenden Kommunen umgehend informiert und die dortigen Verwaltungen als zuständige Ortspolizeibehörden gebeten, die Einhaltung der Absonderungspflicht engmaschig zu kontrollieren.
Weitere Reiserückkehrer sind in Quarantäne
Auf den Aufruf des Gesundheitsamtes meldeten sich in den vergangenen Tagen zudem weitere Reiserückkehrer aus südafrikanischen Ländern, die regelmäßig getestet werden und in engem Kontakt mit dem Gesundheitsamt stehen. Ein Reisender, der am Mittwoch aus Malawi zurückkehrt, konnte bereits vor seiner Einreise über seine Quarantäne informiert werden.
Einreisende aus dem südlichen Afrika sollen sich testen lassen
Die Coronavirus-Variante Omikron wurde zuerst in südlichen afrikanischen Ländern entdeckt. Mittlerweile konnte die Variante in mehreren europäischen Ländern und auch in Deutschland nachgewiesen werden. Bereits am vergangenen Samstag, 27. November, hatte der Fachdienst Gesundheit im Landratsamt Alb-Donau-Kreis alle Reisende aus dem südlichen Afrika eindringlich um ihre Mithilfe gebeten.
Alle Personen, die seit dem 17. November 2021 aus dem südlichen Afrika (Botsuana, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Simbabwe, Südafrika) in den Alb-Donau-Kreis und die Stadt Ulm eingereist sind, sollen sich im Rahmen der Bürgertests testen lassen. Bei denjenigen Eingereisten, bei denen die Rückreise nach Deutschland vor dem 28. November erfolgte, empfiehlt das Gesundheitsamt dringend einen erneuten Antigen- Schnelltest nach zwei Tagen. Diese Personen und ihre Haushaltsangehörigen sollen, auch wenn sie geimpft sind, Kontakte unbedingt vermeiden.
Neue Virusvariantengebiete im südlichen Afrika
Es wird befürchtet, dass die Virusvariante Omikron wegen ungewöhnlich vieler Mutationen noch ansteckender ist als die in Deutschland verbreitete Delta-Variante. Das Robert-Koch-Institut hat daher am vergangenen Freitag, den 26. November 2021, Botsuana, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Simbabwe und Südafrika mit Wirkung zum 28. November 2021 zu Virusvariantengebieten erklärt. Personen, die aus diesen Ländern nach Deutschland einreisen, sind zu einer zweiwöchigen Quarantäne verpflichtet. Diese kann nicht verkürzt werden und gilt auch für Geimpfte
und Genesene. Alle Rückkehrende aus den oben genannten Ländern sind aufgerufen, sich beim Fachdienst Gesundheit unter der Telefonnummer 0175/22556820 oder per E-Mail an gesundheitsamt@alb-donau-kreis.de zu melden.
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