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Ulm News, 18.11.2021 15:53

18. November 2021 von Ralf Grimminger
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Gefälschter PCR-Testnachweis fliegt auf


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Am Mittwoch wollte ein Mann mit einem falschen PCR-Test an Vereinsaktivitäten teilnehmen. Das Infektionsschutzgesetz sieht für einen solchen Verstoß bis zu einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafe vor.

 Ein 55-Jähriger ging am Abend zum Treffen seines Vereins in einer Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Die Mitglieder kommen regelmäßig zusammen und müssen aktuell einen Nachweis über 3G+ mitbringen. Der Mann sei jedoch weder geimpft noch genesen, so die Erkenntnisse der Polizei. Er müsste somit einen negativen PCR-Test vorzeigen. Diesen hatte er offenbar nicht.
Deshalb hat er ein unechtes Zertifikat aus dem Internet heruntergeladen, so die aktuellen Ermittlungen. Das Zertifikat sollte seinen negativen Test bestätigen. Er zeigte es beim Verantwortlichen vor. Der erkannte die Fälschung und verständigte richtigerweise die Polizei. Den 55-Jährigen erwartet nun eine Anzeige. Das Infektionsschutzgesetz sieht für einen solchen Verstoß bis zu einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafe vor.

Die Polizei warnt

 Falsche Test-Bescheinigungen und Impf-Zertifikate beim Einlass vorzuzeigen ist kein Kavaliersdelikt. Die Täter täuschen so bewusst Andere und setzen sie der erhöhten Gefahr einer Infektion aus. Besonders bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, können sie weitere Personen anstecken.
Die Fälscher handeln verantwortungslos und bringen Menschen in Gefahr.
Angesichts der aktuellen Situation müssen sich alle an die erforderlichen
Vorgaben halten, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern. Das
Infektionsschutzgesetz stellt deshalb Verstöße unter Strafe. 
Im Rahmen der Pandemiebekämpfung kommt einer flächendeckenden Überwachung der erlassenen Verordnungen und Gesetze eine besondere Bedeutung zu. Deshalb nimmt auch das Polizeipräsidium Ulm die Überwachung der Corona-Verordnung im öffentlichen Raum ernst.



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