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Ulm News, 09.11.2021 16:50

9. November 2021 von Thomas Kießling
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Rasanter Anstieg der Corona-Infektionen im Landkreis Neu-Ulm


Aufgrund des rasanten Anstiegs an gemeldeten Fällen von SARS CoV 2 im Landkreis Neu-Ulm sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Moment einer extrem hohen Arbeitsbelastung ausgesetzt. Wegen der Vielzahl an Fällen können diese leider nicht alle zeitnah bearbeitet werden; eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit den positiv getesteten Personen, um sie persönlich über die weiteren Schritte zu informieren, ist damit aktuell nicht möglich. Im Landkreis Neu-Ulm liegt die 7-Tage-Inzidenz bei 399. Der Anteil der Corona-Patienten auf den Intensivstationen ist bei 28 Prozent. 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemühen sich nach allen Kräften, die Bearbeitung der Indexfälle (das sind mittels PCR-Test positiv getestete Personen/bestätigte Fälle) und die Kontaktpersonennachverfolgung so schnell wie möglich zu bewerkstelligen. Aufgrund der angespannten Situation bittet das Landratsamt um Verständnis, wenn es zu Verzögerungen in der Kontaktaufnahme kommt. Das Team, welches die Meldungen bearbeitet, wurde bereits kurzfristig soweit wie möglich verstärkt.
In der jetzigen Situation sind alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, eine entsprechende Eigenverantwortung zu übernehmen und folgendes zu beachten. - Sobald ein Antigentest oder Schnelltest positiv ist, ist der Betroffene dazu angehalten, sich in häusliche Quarantäne zu begeben und so schnell wie möglich einen PCR-Test vornehmen zu lassen, um das Ergebnis abzusichern. (Für den Test kann die Quarantäne verlassen werden). Ist das Ergebnis des PCR-Testes negativ, kann die Quarantäne wieder eigenständig verlassen werden. Ist das Ergebnis des PCR-Tests positiv gilt man als bestätigter Fall und muss weiterhin in Quarantäne bleiben. Der Öffentliche Gesundheitsdienst wird dann so schnell wie möglich mit der betroffenen Person Kontakt aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen. Hier kommt es im Moment – wie beschrieben – zu zeitlichen Verzögerungen. Die Quarantänepflicht gilt auch dann, wenn sich das Gesundheitsamt noch nicht gemeldet hat. Positiv getestete Personen müssen sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses in Isolation begeben. Das heißt, kein persönlicher Kontakt zu anderen Personen und die Wohnung nicht verlassen.
- Des Weiteren werden die bestätigten Fälle gebeten, die engen Kontaktpersonen, mit denen sie in den letzten Tagen Kontakt hatten, selbst zu informieren. Enge Kontaktpersonen müssen sich ebenfalls unverzüglich in Quarantäne begeben. Die Quarantänepflicht entfällt für enge Kontaktpersonen, die vollständig geimpft oder genesen sind.
Als enge Kontaktperson gilt man nach den Vorgaben des Robert Koch-Institus:
- Aufenthalt im Nahfeld des Falls /positiv Gestesteten (Abstand weniger als 1,5 Meter) länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz (adäquater Schutz = Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt Mund-Nasen- Schutz oder FFP2-Maske). Dies sind z. B. insbesondere Angehörige desselben Haushalts. - Gespräch mit dem Fall (Face-to-face-Kontakt, Abstand weniger als 1,5 Meter, unabhängig von der Gesprächsdauer) ohne adäquaten Schutz oder direkter Kontakt (wenn der Erkrankte gehustet hat oder niest).
- Aufenthalt von Kontaktperson (und Fall) im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für länger als 10 Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt Mund-Nasen- Schutz oder FFP2-Maske getragen wurde.
Für enge Kontaktpersonen beträgt die Dauer der Quarantäne 10 Tage
– vorausgesetzt in dieser Zeit treten keine Symptome auf. Voraussetzung für die Beendigung ist ein negatives PCR- oder Antigentestergebnis. Diese Abschlusstestung darf frühestens an Tag 10 der Quarantäne durchgeführt werden. Der Test muss durch eine zugelassene Teststelle durchgeführt werden. Gerechnet wird ab dem Zeitpunkt als die Kontaktperson das letzte Mal Kontakt zur infizierten Person hatte. Für die Gruppe der Schüler gilt: Die Quarantäne kann nach Ablauf von sieben Tagen beendet werden, wenn während der Quarantäne keine für COVID-19 typischen Krankheitszeichen aufgetreten sind und ein frühestens sieben Tage nach dem letzten engen Kontakt durchgeführter PCR-Test oder Antigentest ein negatives Ergebnis zeigt. Der Test muss durch eine zugelassene Teststelle durchgeführt werden. Für Kinder, die Kindertageseinrichtungen besuchen, ist diese Verkürzung der Quarantäne nicht möglich.
- Indexfälle (Bestätigte Fälle mit einem positiven PCR-Test) müssen sich grundsätzlich 14 Tage in Quarantäne begeben und benötigen einen negativen Abschlusstest (PCR-Test oder Antigentest), den eine zugelassene Teststelle durchgeführt hat. Für vollständig geimpfte Personen besteht die Möglichkeit – durchgehende Symptomfreiheit vorausgesetzt
– die Isolation frühestens an Tag 7 mit einem negativen PCR- oder Antigentest zu beenden. Der Test muss durch eine zugelassene Teststelle durchgeführt werden.
- Gehen Hinweise bei uns ein oder besteht ein Verdacht, dass sich jemand nicht an die Quarantäne hält, dann wird diesen Hinweisen nachgegangen und z. B. eine Polizeistreife vorbei geschickt und Verstöße ggf. durch Bußgelder geahndet. - Bitte während der Quarantäne auf Symptome achten. Sollte sich der Gesundheitszustand verschlechtern und ein Arzt benötigt werden, dann den Hausarzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 telefonisch kontaktieren. Die Informationen gibt es auch auf der Corona-Website des Landkreises unter https://corona.landkreis-nu.de/de/infos- fuer-bestaetigte-faelle-und-kontaktpersonen.html



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