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Ulm News, 08.11.2021 12:01

8. November 2021 von Ralf Grimminger
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Dr. Tobias Mehlich: Kurzarbeit verzerrt Fachkräftemarkt, sie schläfert ihn förmlich ein


 Die Handwerkskammer Ulm meldet Bedenken an gegen eine weitere Verlängerung der erleichterten Kurzarbeitsregelung über den Jahreswechsel hinaus. Dies wird gegenwärtig von regionalen Vertretern aus Gewerkschaften und der Industrie gefordert. Diese Subventionierung der Unternehmen gehe aber auch zu Lasten der kleineren Handwerksbetriebe, die verstärkt Fachkräfte auf dem gleichen Arbeitsmarkt suchen, den die Kurzarbeit aushebele, kritisiert Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm

 „Kurzarbeit ist ein wunderbares Instrument, um vorübergehend Beschäftigung zu sichern. Aber eben bewusst nur vorübergehend, denn sie verzerrt unseren Fachkräftemarkt, sie schläfert ihn förmlich ein. Wir halten Beschäftigung in einem Betrieb künstlich aufrecht, während wir in anderen Bereichen händeringend Fachleute suchen und dort durch diese künstlich verordnete Verknappung Schaden entsteht“, so Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm. Wenn die epidemische Notlage Ende November ende, so sei dies der richtige Zeitpunkt auch die pandemiebedingten Eingriffe in den Arbeitsmarkt zu beenden.
Über 80 Prozent der Handwerksbetriebe zwischen Ostalb und Bodensee kämpften nach Corona derzeit mit Materialengpässen und knappen Rohstoffen sowie steigenden Materialpreisen, laut der Konjunkturumfrage der Handwerkskammer Ulm zum dritten Quartal 2021. Die Kundenaufträge sind vorhanden, Materialknappheit und die Lieferzeiten drückten die Stimmung im Handwerk.
Ähnlich geht es laut Mitteilungen vielen Industrieunternehmen. Diese nutzten nach wie vor umfassend das Instrument der Kurzarbeit, um ihre Beschäftigten trotz Materialengpässen und knappen Rohstoffen subventioniert im Betrieb zu halten. Die Industrie-Verbände fordern von der Bundespolitik eine neuerliche Verlängerung der Kurzarbeiterregelung. Dabei gilt der erleichterte und besser ausgestattete Zugang zur Kurzarbeit pandemiebedingt ohnehin bereits seit fast zwei Jahren und noch bis Ende des Jahres.
„Es fehlt Material und mehr noch: es fehlen uns Menschen in den Betrieben. Und diese Not verstärkt die Kurzarbeit noch“, so Mehlich. Er mahnt, man müsse in die Überlegungen jetzt unbedingt mit einbeziehen, dass manche Betriebe über die staatlich subventionierte Kurzarbeit Fachkräfte, die sich sonst auf dem Arbeitsmarkt nach anderen Jobs umschauen würden, an sich binden. Es sei aber überlegenswert diese auch mithilfe der Arbeitsagenturen in andere regionale Betriebe wechseln zu lassen und weiter zu entwickeln. Der Fachkräftemarkt sei umkämpft und biete Chancen für die Betroffenen auf eine langfristige Umorientierung. Derart langanhaltende, staatliche Eingriffe in den Arbeitsmarkt müsse man deshalb im Handwerk kritisch sehen. „Die Chefinnen und Chefs in den Handwerksbetrieben würden sich über Bewerbungen freuen und es ist dort eine Menge an Arbeit vorhanden“, so Mehlich.
Zahlreiche Unternehmen und Großbetriebe machen nach wie vor von den attraktiven Corona-Kurzarbeitsmodellen Gebrauch. Diese Modelle ermöglichen es den produzierenden Unternehmen, weiter kostenoptimiert zu arbeiten. Sie können Teile ihrer Personalkosten über die Kurzarbeitsregelungen über die Versichertengesellschaft zurückerhalten. So können sie über Kurzarbeit ihre Belegschaften halten und gleichzeitig  nicht zuletzt mithilfe öffentlicher Leistungen das eigene Jahresergebnis sichern. Diese Subventionierung der Unternehmen gehe aber laut Handwerkskammer auch zu Lasten der kleineren Handwerksbetriebe, die verstärkt Fachkräfte auf dem gleichen Arbeitsmarkt suchen, den die Kurzarbeit aushebelt.
Mehlich: „Eine Verlängerung der Verlängerung der Verlängerung der Sonderregelungen zur Kurzarbeit verlängert nur eins unnötig – und zwar den Krisenmodus. Der Arbeitsmarkt zeigt momentan eine positive Entwicklung. Unsere Mitgliedsbetriebe sind aktiv auf der Suche nach qualifizierten Fachkräften und haben d as Nachsehen, weil die erforderlichen Arbeitskräfte wegen komfortabler Sonderregelungen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Das darf so nicht sein, schließlich kämpfen alle Betriebe mit den gleichen schwierigen Bedingungen.“



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