ulm-news.de

Sparkasse Neu-Ulm - Illertissen 1
Sie sind hier: ulm-news Startseite  Nachrichten

Ulm News, 30.09.2021 17:55

30. September 2021 von Ralf Grimminger
0 Kommentare

Ulmer Weihnachtsmarkt findet statt - Stellenweise gilt 2G- beziehungsweise 3G-Regel


 schließen


Beschreibung: Der Ulmer Weihnachtsmarkt kann in diesem Jahr stattfinden.

Fotograf: ulmesse

Foto in Originalgröße



Unter Einhaltung bestimmter Regeln können Weihnachtsmärkte in diesem Winter wieder stattfinden. Darauf hat sich das Land mit den Kommunalen Ländesverbänden und Vertretern aus der Schaustellerbranche geeinigt. Demnach findet der Ulmer Weihnachtsmarkt vom 22. November bis zum 22. Dezember statt. Auf dem Weihnachtsmarkt gilt an den Getränke- und Essensständen die 3G beziehungsweise 2G-Regel, die an den Zugängen kontrolliert werden soll. 

Weihnachtsmärkte werden – im Rahmen der bestehenden Regelungen und unter Einhaltung der Hygienevorgaben – in diesem Winter möglich sein. Darauf hat sich am Donnerstag das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration mit den Kommunalen Landesverbänden und Vertretern aus der Schaustellerbranche geeinigt. 

Planungssicherheit und ein Stück Normalität

Der Amtschef des Gesundheitsministeriums, Dr. Uwe Lahl, sagte dazu: „Die steigende Impfquote ermöglicht es uns, ein Stück zur Normalität zurückzukehren und die für viele Menschen bedeutsame Tradition der Weihnachtsmärkte dieses Jahr stattfinden zu lassen. Angesichts der aktuellen vierten Welle der Corona-Pandemie müssen wir jedoch vorsichtig bleiben. Deshalb haben wir uns auf klare und umsetzbare Regeln verständigt.“
Gudrun Heute-Bluhm, das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg, ergänzte: „Der Städtetag begrüßt die frühzeitige Planungssicherheit. Die Verständigung mit dem Sozialministerium einerseits und den Schaustellern andererseits gibt Orientierung für die Ausrichter vor Ort. Es ist ein wichtiges Signal für die Innenstädte und eine erfreuliche Aussicht für alle, dass in der Vorweihnachtszeit ein Stück angepasste Normalität möglich ist.“ 
Und Steffen Jäger, der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, sagte: „Wir sind erleichtert, in diesem Jahr Weihnachtsmärkte in den Städten und Gemeinden ermöglichen zu können. Für die Umsetzung der Weihnachtsmärkte ist den Städten und Gemeinden an pragmatischen Lösungen und Konzepten gelegen. Die Hygienekonzepte um die Lösung mit Bändchen zum 3G-Nachweis zu ergänzen, befürworten die Städte und Gemeinden. Bei der geplanten Maskenpflicht muss ein pragmatischer Ansatz erörtert werden. Uns ist wichtig: Durch die Zusammenarbeit von Land, Kommunen sowie Schaustellern und Marktkaufleuten kann den Bürgerinnen und Bürgern auch in Zeiten der Corona-Pandemie mit wenigen Einschränkungen der Besuch von Weihnachtsmärkten sicher ermöglicht werden.“

Auf klare und umsetzbare Regeln verständigt

Im Einzelnen haben sich die Beteiligten auf folgende Eckpunkte geeinigt:

  • Im Rahmen von Weihnachtsmärkten sind der Verkauf von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr sowie weitere Angebote, die zum Verweilen einladen (zum Beispiel musikalische Darbietungen, Aufbau von Sitzgelegenheiten, Fahrgeschäfte) wie folgt zulässig:
    • Basisstufe: 3G-Pflicht
    • Warnstufe: 3G-Pflicht
    • Alarmstufe: 2G-Pflicht.
  • Die hierbei erforderliche Zugangskontrolle kann auch dadurch vom Veranstalter gewährleistet werden, dass den Besucherinnen und Besucher dieser Angebote nach Kontrolle ihres Impf-, Genesenen- oder Testnachweises ein sichtbarer Nachweis über die Kontrolle zur Verfügung gestellt wird, beispielsweise ein Bändchen für das Handgelenk oder indem der Einlass ausschließlich für Personen mit 3G- beziehungsweise 2G-Nachweis an bestimmten Punkten eines umzäunten Geländes erfolgt.
  • Dieser Nachweis berechtigt zum Besuch der Unterhaltungs- und sonstiger Verweilangebote sowie von Ständen, die Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr anbieten und muss vom jeweiligen Anbieter vor Inanspruchnahme des Angebotes kontrolliert werden. 
  • Auch in den Hygienekonzepten sind Angaben zur Ausgestaltung dieser Zugangsregelung vom Veranstalter aufzunehmen.
  • Für den Besuch der Warenverkaufsstände ist ein 3G-Nachweis nicht erforderlich. Dies gilt auch für den Verkauf von Lebensmitteln, die grundsätzlich nicht zum sofortigen Verzehr vorgesehen sind (in der Regel abgepackte Lebensmittel).
  • Bei gemischtem Verkauf von Speisen, Getränken und sonstigen Waren gilt die 3G-Nachweispflicht für das gesamte Angebot.
  • Im Übrigen gilt – da der Abstand auf Weihnachtmärkten nicht zuverlässig eingehalten werden kann – generell die Maskenpflicht.


Sparkasse NU

Termine & Kino

weitere Termine
Sparkasse Neu-Ulm - Illertissen 1
Apr 13

Frontal gegen Baum: 21-jähriger kommt bei Unfall ums Leben
Ein 21-jähriger Autofahrer ist am Samstagmorgen bei einem Unfall bei Amstetten ums Leben gekommen....weiterlesen


Apr 12

Ripple (XRP) Prognose 2024
Ripple (XRP) ist eine Kryptowährung, die 2012 entstand. Die von dem Unternehmen Ripple Labs eingeführte...weiterlesen


Apr 15

Frau lässt Mann nackt und ohne Wertsachen zurück
 Ein Mann stand am Samstag in Göppingen  ziemlich blank und ohne Wertsachen da. Der Grund war eine...weiterlesen


Apr 15

Zeitungsausträger findet Kleinkind auf Straße
Ein 29-jähriger Zeitungsausträger staunte am frühen Samstagmorgen nicht schlecht, als er gegen 03.50...weiterlesen


Apr 05

Drei Schwerverletzte nach Zusammenstoß mit Straßenbahn
Am Donnerstag erlitten drei Personen bei einem Unfall in Ulm teils schwere Verletzungen.  weiterlesen


Apr 09

Autobahn fünf Stunden gesperrt: Zwei Unfälle mit sechs Autos und vier Verletzten
Rund fünf Stunden musste in der Nacht zu Dienstag die Autobahn 8 zwischen Merklingen und Ulm-West nach...weiterlesen


Apr 09

Mit Handschuhen und Zangen ins Gebüsch: Uni-Mitglieder säubern Wald und finden Kurioses
Bei einer gemeinsamen Waldputzaktion von Universität Ulm und ForstBW haben rund 60 Freiwillige im...weiterlesen


Apr 15

Motorradfahrer Vorfahrt genommen und schwer verletzt
Schwer verletzt wurde eine 23-jährige Sozia bei einem Verkehrsunfall am Sonntagnachmittag bei Neuhausen...weiterlesen



Sparkasse Neu-Ulm - Illertissen 1

 
© ulm-news.de, Nachrichten für Ulm und Umgebung   KONTAKT | FAQ | IMPRESSUM | DATENSCHUTZ | Cookie Einstellungen anpassen nach oben